Gestaltungsvorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
PDF-Dateien - Gesetzliche Vorgaben
Alle Behörden des Freistaats Bayern sind gemäß Barrierefreiheitsverordnung 2.0 (siehe "Weiterführende Informationen" am Seitenende) dazu verpflichtet, PDF-Dokumente barrierefrei im Netz zur Verfügung zu stellen.
Merkmale barrierefreier PDF-Dokumente - Zusammenfassung
Für eine barrierefreie Zugänglichkeit der Inhalte der PDF-Datei müssen die folgenden Merkmale bzw. Vorgaben erfüllt sein:
Barrierefreie PDF-Dokumente
- müssen logisch strukturierte ("tagged") Inhalte aufweisen, bzw. über eine korrekte Leserichtung verfügen
Infos zur Leserichtung - müssen Alternativtexte für Grafiken und Bilder enthalten,
- müssen die Grundsprache des Dokuments enthalten,
(Datei > Dokumenteneigenschaften > Erweitert > Sprache) - liefern Erläuterungen für Abkürzungen und Akronyme aus,
- müssen eine sinnvolle Tab-Struktur aufweisen,
- ermöglichen individuelle Einstellungen (Schrift-/Hintergrundfarbe),
- müssen möglichst selbst erklärende Dateinamen bzw. Dokumenttitel haben,
- müssen ab 3-seitigen Dokumenten Lesezeichen enthalten,
- müssen Metadaten für interne und externe Suchfunktionen zur Verfügung stellen,
Datei > Dokumenteneigenschaften > Beschreibung - weisen funktionierende Hyperlinks auf,
- Schmuckbilder und Hintergrundbilder müssen als Hintergrund gekennzeichnet sein,
- sind bei Kennwortschutz mit Einstellungen versehen, die den Textzugriff für Screenreader zulassen.
Erstellung und Prüfung
Adobe bietet eine Zusammenfassung der Anforderungen inclusive der jeweiligen Handlungsanleitungen an: PDF erstellen und Barrierefreiheit prüfen