Bürger fragen, wir antworten
Fragen zum Thema Lichtverschmutzung
Besteht eine Ausnahme vom Verbot der Fassadenbeleuchtung bei entgegenstehenden privatrechtlichen Verpflichtungen beispielsweise gegenüber dem Architekten?
Der Gesetzeswortlaut ermöglicht lediglich eine Ausnahme aus Gründen der öffentlichen Sicherheit insbesondere die Wegesicherheit (vgl. Art. 51 BayStrWG) oder sicherheitsrelevante Beleuchtungen zur Einbruch- oder Vandalismusabwehr.
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