Bürger fragen, wir antworten
Zum Thema Anzeige- und Erlaubnisverordnung
- In welchen Fällen besteht eine erstmalige Erlaubnis- oder Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen ?
- Wie unterscheidet sich gewerbsmäßiges Sammeln und Befördern von Abfällen vom Sammeln und Befördern von Abfällen nur im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen ?
- Auf welche Weise sind Anzeigen zu erstatten bzw. Erlaubnisanträge zu stellen ?
- Welche Anforderungen bestehen für anzeigepflichtige und für erlaubnispflichtige Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen?
- Welche Gebühren fallen im Anzeige- und Erlaubnisverfahren an?
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Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung unter der Telefonnummer 089 122220.