Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben
Der Staat fördert wasserwirtschaftliche Maßnahmen und trägt damit entscheidend dazu bei, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen im ganzen Land zu verwirklichen und unzumutbar hohe Kostenbelastungen der Kommunen und ihrer Bürger zu vermeiden. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021).
Nichtstaatlicher Wasserbau
Es werden wasserwirtschaftliche Vorhaben von öffentlichem Interesse gefördert, die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden könnten. Der Freistaat Bayern unterstützt die Ausbau- und Unterhaltungspflichtigen an Gewässern dritter Ordnung bei der Durchführung von Bauvorhaben zur Erstellung des Hochwasserschutzes sowie die konzeptionellen Vorarbeiten im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen. Um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, wird ein Beitrag bei der Renaturierung und naturnaher Unterhaltung der Gewässer geleistet. Als Basis dafür wird die Erstellung von Gewässerentwicklungs- und Umsetzungskonzepten gefördert. Zuständig für die Abwicklung der staatlichen Förderung sind die Wasserwirtschaftsämter.
Sturzfluten
Die bayernweite Ereignisse aus dem Jahr 2016 haben gezeigt, dass die gemeinsame Betrachtung von Hochwasser aus Gewässern und dem wild abfließenden Wasser in vielen Fällen unerlässlich ist. Aus diesem Grund fördert der Freistaat Bayern die Erstellung von integralen Konzepten zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement, die den Kommunen Möglichkeiten zur Vorsorge, Vermeidung und Nachsorge aufzeigen. Zuständig für die Abwicklung der staatlichen Förderung sind die Wasserwirtschaftsämter.
Bewässerung
Aufgrund des Klimawandels sowie wachsender Anforderungen an die Landwirtschaft ist künftig in verschiedenen Regionen Bayerns mit erhöhtem Bewässerungsbedarf landwirtschaftlicher Kulturen zu rechnen. Die Erstellung von Konzepten zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen mit dem Ziel einer wasserwirtschaftlich nachhaltigen und umweltverträglichen Bewirtschaftung der Wasserressourcen zu sichern, wird vom Freistaat Bayern durch Zuwendungen unterstützt. Zuständig für die Abwicklung der staatlichen Förderung sind die Wasserwirtschaftsämter.
Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen
Seit 1946 unterstützte Bayern die Kommunen beim Bau von Wasserversorgungsanlagen mit rund 3,5 Mrd. Euro und beim Bau von Abwasseranlagen mit rund 9,1 Mrd. Euro.
Nach den aktuellen Förderrichtlinien RZWas 2021 können Vorhaben der Sanierung kommunaler Trink- und Abwasseranlagen in Härtefällen gefördert werden. Zuwendungsempfänger sind Kommunen, deren Eigenbetriebe, kommunale Zusammenschlüsse und Kommunalunternehmen. Zuständig für die Abwicklung der staatlichen Förderung sind die Wasserwirtschaftsämter.
Weiterführende Informationen
RZWas 2021
- Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) mit Anlagen
- Erste Änderung der RZWas 2021 vom 13.12.2021
Antragsformulare:
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO
für kommunale Gebietskörperschaften
- Anlage 2: Ermittlung der Pro-Kopf-Belastung (PKB) (Formular BayMBl 2020 Nr. 782)
- Anlage 3: Baustandsbericht (Formular BayMBl 2020 Nr. 782)
- Anlage 4: Verwendungsnachweis (Formular BayMBl 2020 Nr.782)
- Anlage 5: Verwendungsbestätigung (Formular BayMBl 2022 Nr. 16)