Grundsätze und Ziele der Wasserwirtschaft
Wasser ist die Grundlage allen Lebens. Der Schutz des Grundwassers, der Flüsse, Bäche und Seen ist deshalb unverzichtbar - für die Gesundheit der Bevölkerung, zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und als Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung.
Die drei Hauptziele der bayerischen Wasserwirtschaft sind
- Wasser als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schützen,
- den Menschen eine verantwortungsvolle Nutzung des Wassers zu ermöglichen und
- die Menschen vor den Gefahren des Wassers zu schützen.
Für diese Ziele engagieren sich Fachleute im Umweltministerium, an den 17 Wasserwirtschaftsämtern, am Landesamt für Umwelt, an sieben Regierungen und in 96 Landkreisen und kreisfreien Städten.
Bayern ist grundsätzlich ein wasserreiches Land, wenn auch die Verteilung sehr unterschiedlich ist. Insgesamt durchziehen etwa 100.000 Kilometer Flüsse und Bäche das Land. Es gibt über 150 größere natürliche Seen und 25 staatliche Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken. Der Klimawandel zeigt sich mittlerweile aber auch in Bayern durch eine Zunahme von Extremereignissen. Dabei sind verstärkt Starkregenereignisse aber auch in besonderem Maße Hitze- und Trockenperioden zu verzeichnen, die ihre Auswirkungen auf den Landschaftswasserhaushalt und die Ökologie sowie die Nutzungen des Wassers haben.
Die wasserwirtschaftlichen Grundsätze
Vorsorgeprinzip
Gemäß dem Vorsorgeprinzip sollen Umweltschäden nach Möglichkeit vermieden werden. Das setzt das frühzeitige Erkennen und Bewerten von Risiken in Verbindung mit menschlichen Aktivitäten voraus, um die Risiken durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Das Vorsorgeprinzip ist eine Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung und ist seit jeher Grundprinzip wasserwirtschaftlichen Handelns. Es prägt das gesamte Wasserrecht. Die Gewässer sind danach als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind, gerade auch im Hinblick auf den Klimawandel, so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben.
Verursacherprinzip
Das Verursacherprinzip geht davon aus, dass die Verursacher von Umweltbelastungen die Kosten für die Beseitigung oder den Ausgleich der von ihnen verursachten Umweltbelastung zu tragen haben. Nach dem Verursacherprinzip hat z. B. jeder, der Abwasser erzeugt, für dessen Behandlung aufzukommen und alle Kosten, einschließlich der Folgekosten zu übernehmen. Auch die an den Staat zu zahlende Abwasserabgabe, die als Ausgleich für die Restverschmutzung des eingeleiteten Abwassers gesehen werden kann, stellt eine Anwendung des Verursacherprinzips dar.
Kooperationsprinzip
Verantwortliches wasserwirtschaftliches Handeln ist Aufgabe aller. Der Staat kann die Umweltverantwortung nicht allein übernehmen. Bei der Verwirklichung der umweltpolitischen Ziele muss deshalb auf die Unterstützung aller gesellschaftlichen Gruppierungen und möglichst gemeinsame Lösungsansätze gesetzt werden. Nach dem Kooperationsprinzip sollen alle Beteiligten in gemeinsamer Verantwortung und Verpflichtung gegenüber einer gesunden Umwelt zusammenarbeiten. Das Kooperationsprinzip ist wichtig, damit auch die Verursacher von diffusen Belastungen ihren Anteil an der Reduzierung der Umweltbelastung erbringen. Im Sinne des Kooperationsprinzips können auch auf freiwilliger Basis Maßnahmen zum Schutz der Umwelt umgesetzt werden, ohne dass gesetzliche Regelungen erforderlich werden.
Die Ziele der Wasserpolitik und anderer politischer Bereiche sind grundsätzlich gleichwertig. Bei Konflikten z. B. zwischen Raumnutzungsansprüchen oder Energieerzeugung und ökologischer Belastbarkeit müssen ökologische Belange ausreichend berücksichtigt werden, um eine wesentliche und langfristige Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.
DIE WASSERZUKUNFT BAYERN 2050
Mit der „Wasserzukunft Bayern 2050“ werden in einer integralen Gesamtstrategie der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen wasserwirtschaftlicher Themenfelder betrachtet. Sie umfasst die Bereiche Wassersicherheit (Trockenheit und Dürre), Hochwasserschutz, Ökologie und Sozialfunktion. Damit setzt sie sich aus dem Gewässeraktionsprogramm „PRO Gewässer 2030“ sowie dem Programm „Wassersicherheit 2050“ zusammen und wird durch Forschung, Datenmanagement und Kommunikation begleitet. Die „Wasserzukunft Bayern 2050“ ist ein Generationen übergreifendes Projekt, das gemeinsam von allen Beteiligten getragen werden muss. Die konsequente Umsetzung der Gesamtstrategie ist Voraussetzung für eine sichere Wasserzukunft in Bayern.