STAUSEEN IN BAYERN
STAATLICHE WASSERSPEICHER SORGEN FÜR UNSER WOHL
Bayerns staatliche Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken und Flutpolder – kurz Wasserspeicher genannt – dienen je nach Funktion dem Schutz vor Hochwasser oder vor Trockenheit durch gezielte Rückhaltung von Wasser im Speicherraum sowie dosierte Abgabe von Speicherwasser in die Gewässer. Zudem gibt es zwei Anlagen, die Trinkwasser für die öffentliche Wasserversorgung bereitstellen. Im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Vorgaben und Notwendigkeiten wird an 16 Wasserspeichern die Wasserabgabe auch zur regenerativen Stromerzeugung genutzt. Angesichts des Klimawandels wird den Möglichkeiten der Wasserspeicherung in Zukunft eine noch bedeutendere Rolle zukommen.
Der Bau von Wasserspeichern bedingt Eingriffe in Natur und Landschaft. Durch fachübergreifende Planung und ideenreiche Gestaltung ist es jedoch durchwegs gelungen, einen neuen, abwechslungsreichen und hochwertigen Naturraum zu schaffen. Die Stauseen erfreuen sich daher, nicht zuletzt auch wegen des oft vielfältigen Freizeitangebots, der Akzeptanz in der Bevölkerung. Eindrucksvolles Beispiel ist das Fränkische Seenland mit seinen fünf Wasserspeichern, eine gelungene Synthese von wasserwirtschaftlicher Planung und Aufgabe sowie großräumiger Naturgestaltung.
In Bayern gibt es 27 staatliche Wasserspeicher mit einem Gesamtstauraum von rund 500 Millionen Kubikmetern und 50 Quadratkilometern Fläche bei Vollstau. Wasserspeicher werden nach ihrer Funktion in Talsperren, Rückhaltebecken und Flutpolder eingeteilt: Dämme von Talsperren schließen den gesamten Talraum ab. Im Speicherbecken wird der Zufluss aus einem Gewässer über längere Zeit gespeichert. Der Sylvensteinspeicher am Oberlauf der Isar und die beiden Trinkwassertalsperren Mauthaus und Frauenau sind hierfür markante Beispiele.
Rückhaltebecken und Flutpolder wirken wie Puffer. Sie halten kurzfristig Hochwasser zurück, das aufgrund außergewöhnlicher Regenfälle entsteht, und mindern somit die Hochwassergefahr.
Das Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist verantwortlich für Bau, Betrieb, Unterhalt und Sicherheit der staatlichen Wasserspeicher. Die genannten Aufgaben werden operativ vom Landesamt für Umwelt und von den jeweils zuständigen Wasserwirtschaftsämtern vor Ort wahrgenommen.