Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie
Der Umgang mit dem Naturereignis Hochwasser hat sich von der Hochwasser-„Freilegung“ über den Hochwasserschutz (Vorsorge, Rückhalt, Technischer Schutz) zum vorausschauenden Risikomanagement entwickelt. Dies kommt auch in der seit 2007 eingeführten EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie zum Ausdruck. Sie ist im Wasserhaushaltsgesetz (§§ 73 bis 75) seit der Fassung von 2010 rechtlich umgesetzt. Das Hochwasserrisikomanagement umfasst den gesamten Risikokreislauf von der Vermeidung von Risiken, dem Hochwasserschutz selbst und der Regeneration nach Hochwasserereignissen. Entsprechend handelt es sich hier nicht um eine alleinige Aufgabe der Wasserwirtschaft. Vielmehr sind insbesondere die betroffenen Fachbehörden, die Kommunen und Verbände bei der Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne verantwortlich einzubeziehen.
Folgender Zeitplan ist gesetzlich vorgegeben:
- Stufe 1: Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos = Risikogebiete bestimmen; Erstmalig zum 22.12.2011, Fortschreibung erstmalig bis 22.12.2018 und danach alle sechs Jahre.
- Stufe 2: Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten = Daten für die Risikogebiete darstellen; Erstmalig zum 22.12.2013, Fortschreibung erstmalig bis 22.12.2019 und danach alle sechs Jahre.
- Stufe 3: Hochwasserrisikomanagementpläne = Maßnahmen für die Risikogebiete festlegen; Erstmalig zum 22.12.2015, Fortschreibung erstmalig bis 22.12.2021 und danach alle sechs Jahre
Auf Basis der Hochwassergefahren- und -risikokarten werden unter Einbeziehung der beteiligten Akteure, wie z.B. Städten und Gemeinden und Träger überörtlicher Infrastruktur sowie interessierter Stellen die Hochwasserrisikomanagement-Pläne aufgestellt. Die so erarbeiteten Pläne werden anschließend einer strategischen Umweltprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen, ggf. überarbeitet und veröffentlicht.