Grundwasserschutz in Bayern
Grundsätze und Ziele
Bayern ist insgesamt reich an Grundwasser, aber dieser Reichtum ist nicht gleichmäßig verteilt:
Während in Nordbayern wegen der geringeren Niederschläge und wenig speicherfähiger Gesteine teilweise überregionale Beileitungen notwendig sind, um die Trinkwasserversorgung sicherzustellen, gibt es in Südbayern wegen seiner mächtigen Schotterflächen und den großen Grundwasserbecken im Alpenvorland, verbunden mit weitaus höheren Jahresniederschlägen, kaum Mengenprobleme.
Fast all unser Trinkwasser schöpfen wir aus dem Grundwasser. 8400
Brunnen und Quellen liefern Jahr für Jahr mehr als 860 Millionen Kubikmeter Grund- und Quellwasser für die Wasserversorgung Bayerns. 60 Prozent davon fließen naturbelassen – oder nur mit naturnahen Verfahren aufbereitet – aus dem Wasserhahn. Naturreines, vitales Grundwasser ist auch Voraussetzung für intakte Quellen, Gewässer und Feuchtgebiete. Diesen Lebensraum und Lebensquell für unsere Nachkommen zu bewahren, liegt in unserer Verantwortung.
Mit vielen unserer Lebensaktivitäten wirken wir jedoch aufs Grundwasser ein, direkt oder indirekt:
Ob wir Trinkwasser entnehmen, ob wir eine Baugrube ausheben, Treibstoffe und Reinigungsmittel verwenden, Abfälle loswerden wollen, unseren Hausgarten bestellen. Und nicht zuletzt ob wir bei unseren Nahrungsmitteln auf umweltschonende Erzeugung Wert legen - oder nur auf einen Preisvorteil für den Augenblick. Die Ursachen für Verunreinigungen des Grundwassers sind vielfältig und das Ausmaß oft nur schwer zu erfassen oder gar vorher zu sagen. Sie reichen von Luftschadstoffen, die mit dem Niederschlagswasser in den Untergrund eingetragen werden, über unsachgemäßen Umgang mit giftigen Stoffen bis hin zu Dünge- und Pflanzenschutzmitteln aus der intensiven Landwirtschaft.
Beim Grundwasser kommt es auf Weitsicht an, denn Grundwasser hat ein sehr langes Gedächtnis. Unseren Kindern und noch ihren Urenkeln zuliebe stehen wir aktiv zu unseren Leiltlinien für einen nachhaltigen Grundwasserschutz, die sich seit langem aus den Wassergesetzen und dem Landesentwicklungsprogramm Bayern, seit einigen Jahren auch aus der Wasserrahmenrichtlinie und der neuen Grundwasserrichtlinie der EU ablesen lassen:
- Grundwasser ist flächendeckend vor nachteiligen menschlichen Einflüssen zu schützen
- Verunreinigtes Grundwasser darf nicht weiter belastet werden
- Vorhandene Grundwasserschäden und Altlasten sind zu sanieren
- Grundwasser ist sparsam zu nutzen und darf nur in dem Umfang entnommen werden, wie es von Natur aus neu gebildet wird
- Diffuse (flächenhafte) Stoffeinträge aus der Fläche und der Luft (Verkehr, Landwirtschaft, Haushalt und Industrie) müssen vermieden bzw. vermindert werden
- Rohstoffabbau (z.B. Kies, Ton, Industrieminerale) darf nur grundwasserverträglich erfolgen
- Reststoffe jeglicher Art (z.B. Bauschutt) dürfen nur grundwasserverträglich verwertet werden
- Tiefengrundwasser muss vorrangig geschützt und darf nur in Ausnahmefällen genutzt werden.
Grundwasserschutz bedeutet, einen Schaden erst gar nicht eintreten zu lassen. Deshalb liegt in der Vorsorge ein Schwerpunkt der wasserwirtschaftlichen Aufgaben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes verankert, dass Grundwasser flächendeckend zu schützen ist und dass bei Benutzungen des Grundwassers der strenge Besorgnisgrundsatz gilt. Das bedeutet, dass eine Benutzung des Grundwassers, gleich welcher Art, schon dann nicht mehr zulässig ist, wenn eine bleibende, nicht nur geringfügige nachteilige Veränderung nicht mehr mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.