Flussgebietsgemeinschaften und Internationale Flussgebietskommissionen
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schreibt eine flussgebietsbezogene Bewirtschaftungsplanung vor; Flussgebiete orientieren sich jedoch nicht an Verwaltungsgrenzen.
In Deutschland haben sich die Bundesländer deshalb innerhalb von Flusseinzugsgebieten in der Regel zu Flussgebietsgemeinschaften zusammengeschlossen, um sich dort, oft zusammen mit dem Bund, untereinander auszutauschen, gemeinsame Positionen zu erarbeiten und sich unter anderem über die Umsetzung der europäischen Gewässerrichtlinien abzustimmen.
Bayern ist Mitglied in den deutschen Flussgebietsgemeinschaften Donau, Rhein, Elbe und Weser.
Für die internationale Abstimmung innerhalb der Flussgebiete gab und gibt es internationale Kommissionen. Deutschland ist Mitglied in mehreren internationalen Flussgebietskommissionen, deren Tätigkeit auf völkerrechtlichen Übereinkommen basiert.
Für Bayern von Bedeutung sind insbesondere die Internationale Kommission zum Schutz der Donau (IKSD), die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) und die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB).
Weiterführende Informationen
Flussgebietsgemeinschaften
- Flussgebietsgemeinschaft Donau – WRRL
- Flussgebietsgemeinschaft Rhein – WRRL
- Flussgebietsgemeinschaft Elbe – WRRL
- Flussgebietsgemeinschaft Weser – WRRL