Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen
Für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen mit mineralischen Reststoffen gilt in Bayern der sog. Verfüll-Leitfaden („Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen“) in seiner Fassung vom 15.07.2021 in Verbindung mit UMS vom 06.07.2023 (Az. 78-U8754.2-2023/3-8), das diesen fortschreibt und weiterentwickelt.
Weiterführende Informationen
- Fortschreibung - Leitfaden für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen - Gesamtdokument inkl. Anlagen (PDF)
- Verantwortliche Erklärung (VE) und Annahmeerklärung (AE) für Bauschutt (PDF)
- Übernahmeschein Bodenaushub / Bauschutt (PDF)
Hinweis: Bayer. Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BayBITV 2.0)
Derzeit entsprechen die PDF-Dateien nicht den Vorgaben der BayBITV 2.0.