Sonderabfallentsorgung
Sonderabfälle / Problemabfälle
Sonderabfälle sind gefährliche Abfälle zur Beseitigung, die von der kommunalen Entsorgungspflicht ausgeschlossen sind. Die gefährlichen Abfälle sind in der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV – Abfallverzeichnisverordnung) aufgelistet und dort mit Sternchen (*) gekennzeichnet. Überwiegend handelt es sich dabei um Abfälle aus Industrie und Gewerbe wie
- Altöle,
- Öl-Wassergemische,
- Säuren,
- lösemittelhaltige Schlämme
- oder schwermetallhaltige Filterstäube,
- aber auch um Bodenmaterial oder Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen.
Problemabfälle aus privaten Haushalten, die ebenfalls getrennt entsorgt werden müssen, sind z.B.:
- Altbatterien und -akkus
- Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren
- Lacke und Farben
- Pflanzenschutzmittel
- Reste von Reinigungs- und Putzmitteln
- sonstige Chemikalien
Sonderabfallentsorgung in Bayern
Die umwelt- und gesundheitsverträgliche Entsorgung von Sonder- und Problemabfällen erfordert die Behandlung oder Beseitigung dieser Abfälle in speziellen Anlagen, die ein hohes umwelt- und sicherheitstechnisches Niveau aufweisen.
In Bayern ist die gsb Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH die gesetzliche Trägerin der Sonderabfallentsorgung. Diese basiert auf einem Kooperationsmodell aus Staat, Kommunen und Wirtschaft und gewährleistet so die Entsorgungssicherheit für Bayern. Hierzu hat sie regionale Sammelstellen und die erforderlichen Beseitigungsanlagen (Behandlungsanlagen, Deponien) zur Deckung des Entsorgungsbedarfs verfügbar zu halten, sodass Bayern in der Lage ist, die anfallenden Sonder- und Problemabfälle im Wesentlichen im eigenen Land zu entsorgen.
Zur Erfassung der Sonder- und Problemabfälle besteht für gefährliche Abfälle aus privaten Haushalten eine Überlassungspflicht an die entsorgungspflichtigen Körperschaften. Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung, die nicht aus privaten Haushalten stammen, gilt in Bayern die Überlassungspflicht an die gsb. Die Entsorgung nicht aus privaten Haushalten stammender gefährlichen Abfälle zur Verwertung regelt der freie Markt.
Weiterführende Informationen bietet die Broschüre Daten, Fakten, Ziele - Gefährliche Abfälle (siehe Seitenende).
Sammlung von Problemabfällen aus Haushalten
Auch zur Sammlung von Problemabfällen aus privaten Haushalten besteht in Bayern ein flächendeckendes System aus mobilen Sammlungen sowie festen Sammelstellen an den Wertstoffhöfen der Kommunen, bei denen diese Abfälle kostenlos abgegeben werden können. Die angelieferten Abfälle werden dort unter fachlicher Aufsicht in geeigneten Behältern getrennt nach Stoffgruppen gesammelt und den zentralen Sonderabfallentsorgungsanlagen zugeführt.