Gewerbeabfälle
Gewerblicher Siedlungsabfall
Gewerbliche Siedlungsabfälle können sowohl getrennt vom Haushaltsabfall in Wechselbehältern oder gemeinsam mit Haushaltsabfall als sogenannter "Geschäftsmüll" in Umleerbehältern gesammelt werden. Die seit 2003 geltende Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) stellt Anforderungen an eine hochwertige Verwertung dieser Abfälle. Nicht verwertbare Abfälle, die in gewerblichen Unternehmen auch immer anfallen, wie zum Beispiel Hausmüll und ähnliche Abfälle, müssen über die kommunale Abfallentsorgung entsorgt werden.
Produktions- bzw. Gewerbeabfälle
Produktionsrückstände bzw. eigentliche Gewerbe- und Industrieabfälle entsprechen nicht annähernd der durchschnittlichen Zusammensetzung von Haushaltsabfällen. Sofern diese Abfälle verwertbar sind, müssen sie nicht den kommunalen Gebietskörperschaften überlassen werden. Für eine Führung im Kreislauf und eine möglichst hochwertige Verwertung ihrer verwertbaren Abfälle sind Gewerbe und Industrie selbst verantwortlich.
Weiterführende Informationen