Organisation der Abfallwirtschaft in Bayern
Die Oberste Landesbehörde im Bereich Abfallwirtschaft ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Obere Vollzugsbehörden sind sieben Bezirksregierungen. Untere Vollzugsbehörden sind 71 Landratsämter und 25 kreisfreie Städte. Unterstützt werden die staatlichen Vollzugsbehörden durch die Fachbehörde Bayerisches Landesamt für Umwelt und durch die Kommunale Abfallberatung. Die Aufgabe der Abfallentsorgung obliegt den Landkreisen und den kreisfreien Gemeinden als eigenverantwortlich wahrzunehmende Pflichtaufgabe.
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