Abfallbehandlung - Thermische Verwertung
Sonstige Verwertung und Beseitigung durch thermische Abfallbehandlung
Trotz möglichst weitgehender Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling bleiben weiterhin große Abfallmengen zur weiteren Entsorgung. Abfälle mit organischen Bestandteilen, wie Restmüll oder hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, müssen behandelt werden (thermisch oder mechanisch-biologisch), da die Deponierichtlinie aus Vorsorgegründen seit dem 1. Juni 2005 eine Ablagerung unbehandelter Abfälle nicht mehr zulässt.
Thermische Abfallbehandlung
Die thermische Behandlung ist nach wie vor das einzige in der Praxis bewährte Verfahren, das
- Restmüll durch Mineralisierung in überwiegend verwertbare Aschen überführt,
- die organischen Schadstoffe in Abfällen weitestgehend zerstört,
- flüchtige anorganische Schadstoffe in den Filterstäuben aufkonzentriert,
- das Energiepotential des Restmülls zur Energieerzeugung nutzt und
- das Volumen des Restmülls auf etwa 10 (%) des ursprünglichen Volumens reduziert.
Verwertbare Produkte der thermischen Abfallbehandlung
- Energie: Die thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Bayern haben eine optimierte Energieeffizienz (R1-Kriterium). Die nutzbare Verbrennungswärme wird zur Stromerzeugung sowie Fernwärme- oder Industriewärmeerzeugung eingesetzt. .
- Rostaschen: Sie können nach Aufbereitung z. B. als Baumaterial im Deponie-, Straßen- und Erdbau sowie untertägig (Bergversatz) verwendet werden.
- Eisenschrott: Der Schrott, der bei der Aschenaufarbeitung durch magnetische Abscheidung und Sortierung gewonnen wird, kann in der Stahlindustrie verwertet werden.
- Nicht magnetische Metalle wie Aluminium, Kupfer, Edelstahl etc. werden in zunehmendem Maße abgetrennt und im Metallrecycling verwendet.
Entsorgung der Rückstände der thermischen Abfallbehandlung
- Filterstäube aus der Abgasreinigung werden im Bergversatz eingesetzt.
- Nicht verwertbare Aschen werden auf geeigneten Deponien abgelagert.
- Ein abwasserfreier Betrieb ist der Regelfall. Sofern schadstoffhaltige Abwässer aus der Abgasreinigung anfallen, werden sie vor Ableitung in öffentliche Abwasseranlagen so behandelt, dass sie den Einleitungsbedingungen entsprechen.
Thermische Behandlungsanlagen in Bayern
Für die thermische Behandlung von Abfällen stehen in Bayern derzeit 14 Anlagen mit einer Gesamtkapazität von rund 3 Mio. Tonnen pro Jahr zur Verfügung. Etwa 98,6 % (Stand 2016) des anfallenden Restabfalls wird einer thermischen Behandlung zugeführt. Die Kapazitäten dieser Anlagen reichen aus um den anfallenden Restmüll aus Haushaltungen und Gewerbe zu entsorgen.
Zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft gelten für thermische Abfallbehandlungsanlagen die Anforderungen der 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Die Einhaltung der Anforderungen überwacht das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU).