siedlungsabfälle
Siedlungsabfälle sind Abfälle aus Haushalten sowie andere Abfälle, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung den Abfällen aus Haushalten ähnlich sind. Dazu zählen der gemischte (brennbare) Restabfall (Haushaltsabfall, Kehricht und Sperrmüll) sowie Abfälle mit ähnlicher Zusammensetzung, etwa aus Papier, Bioabfall, Metall und Plastik.
Haushaltsabfälle einschließlich Geschäfts- und Sperrmüll
Als Haushaltsabfall wird Restabfall definiert, der in Haushalten anfällt und durch die kommunale Müllabfuhr erfasst und der weiteren Entsorgung zugeführt wird.
Gewerbliche, haushaltsähnliche Siedlungsabfälle, die in ihrer Zusammensetzung und im Hinblick auf die anfallenden Einzelmengen mit Abfall aus privaten Haushalten vergleichbar sind, sind ebenfalls im Haushaltsabfall enthalten.
Die aus privaten Haushalten stammenden Abfälle sind grundsätzlich der jeweiligen entsorgungspflichtigen Körperschaft, wie zum Beispiel
- dem Landkreis,
- der kreisfreien Stadt,
- ggf. dem Zweckverband
zur Entsorgung zu überlassen.
Die Körperschaft kümmert sich um die ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung dieser Abfälle.
Wertstoffe aus Haushalten
Als Wertstoffe sind diejenigen Abfallfraktionen zu verstehen, die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gezielt sortenrein getrennt vom Restabfall erfasst werden. Die Wertstoffmengen aus Haushalten setzen sich jeweils aus den an die kommunalen Entsorgungsträger zu überlassenden Abfällen zur Verwertung (z. B. Bioabfall) und Abfällen aus gebrauchten Verpackungen (Leichtverpackungen, Papier, Dosen, Glas), die gemäß des Verpackungsgesetzes (VerpackG) von den dualen Systemen zu entsorgen sind, zusammen.
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