Vorbereitung zur Wiederverwendung
Die fünfstufige Abfallhierarchie führte die Vorbereitung zur Wiederverwendung als eigenen Hierarchiepunkt ein.
Vorbereitung zur Wiederverwendung ist jedes Verwertungsverfahren der Prüfung, Reinigung oder Reparatur, bei dem Erzeugnisse oder Bestandteile von Erzeugnissen, die zu Abfällen geworden sind, so vorbereitet werden, dass sie ohne weitere Vorbehandlung wieder für denselben Zweck verwendet werden können, für den sie ursprünglich bestimmt waren.
Die Vorbereitung zur Wiederverwendung ist von der Wiederverwendung zu unterscheiden, bei dem Erzeugnisse oder Bestandteile, die keine Abfälle sind, wieder für denselben Zweck verwendet werden, für den sie ursprünglich bestimmt waren (Vermeidungsmaßnahmen). Die Vorbereitung zur Wiederverwendung stellt der Wiederverwendung also eine Art von Behandlung voraus.
Die Vorbereitung zur Wiederverwendung stellt nach Paragraf (§) 6 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) eine eigenständige Hierarchiestufe dar (Rangfolgenpriorität 2) und geht gemäß § 14 Abs. 1 KrWG zusammen mit dem Recycling in die Verwertungsquote für Siedlungsabfälle ein, die spätestens ab dem 01.01.2020 mindestens 50 Gewichtsprozent betragen soll und bis zum 01.01.2035 mindestens 65 Gewichtsprozent.
In der Praxis gibt es verschiedene Beispiele für die sinnvolle Vorbereitung zur Wiederverwendung. Zu nennen sind insbesondere Maßnahmen der Reparatur von zu Abfall gewordenen Gegenständen, z.B. mit Hilfe von „Repair Cafés“.