Gesundheitliche Auswirkungen des Reaktorunfalls von Tschernobyl in Bayern
In der Folge des Reaktorunfalls in Tschernobyl wurden folgende Untersuchungen über daraus resultierende gesundheitliche Auswirkungen in Bayern durchgeführt:
Strahlenbiologisches Umweltmonitoring Bayern
Auf Beschluss des Bayerischen Landtags vom 12.11.1987 hat die Bayerische Staatsregierung eine systematische epidemiologische Untersuchung vom damaligen Bundesgesundheitsamt durchführen lassen, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen der durch den Reaktorunfall von Tschernobyl verursachten niedrigen Strahlenexpositionen bayerischer Kinder. In dieses Vorhaben sind auch die vorher in Bayern schon durchgeführten Untersuchungen zu den Themenbereichen „Fehlbildungs- und Tumorhäufigkeiten“ einbezogen und zu einem Gesamtvorhaben "strahlenbiologisches Umweltmonitoring Bayern" zusammengefasst worden. Im Rahmen dieser epidemiologischen Querschnittsstudie sind Daten erhoben worden über
- die Inzidenz bösartiger Neubildungen bei Kindern,
- die angeborenen Fehlbildungen,
- die Säuglingssterblichkeit unter Berücksichtigung aller verfügbarer Umweltparameter und
- die Sterblichkeit durch bösartige Neubildungen in der Gesamtbevölkerung.
Vorrangiges Ziel des Monitoring war es, die regionale und zeitliche Änderung der genannten Gesundheitsparameter vor dem Hintergrund regionaler Unterschiede bei der Umweltbelastung unter Einbeziehung der als Folge des Reaktorunfalls von Tschernobyl für die einzelnen Bevölkerungskollektive verursachte Strahlenexposition zu beschreiben.
Ganzkörpermessungen an bayerischen Schulkindern
Die Kontamination der Umwelt mit radioaktiven Spaltprodukten als Folge des Reaktorunfalls von Tschernobyl hat in allen Teilen Bayerns zu einer zusätzlichen Strahlenexposition geführt, zum einen durch die äußere Bestrahlung durch die am Boden abgelagerten Radionuklide, zum anderen durch die innere Bestrahlung durch die mit der Atemluft und der Nahrung aufgenommenen – inkorporierten – Radionuklide. Die Höhe und die regionale Verteilung der inneren Strahlenexposition durch inkorporierte radioaktive Stoffe wurde zwischen September 1988 und März 1989 durch Ganzkörpermessungen an rd. 1600 Kindern der 3. und 4. Grundschulklassen aus ganz Bayern im Auftrag des damaligen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom Bundesamt für Strahlenschutz ermittelt.
Analyse von Fehlbildungen neugeborener bayerischer Kinder im Zusammenhang mit dem Reaktorunfall in Tschernobyl
In dem Vorhaben wurde im Auftrag des Ministeriums vom Institut für medizinische Statistik und Epidemiologie der Technischen Universität München untersucht, ob zwischen der durch den radioaktiven Fallout aus Tschernobyl verursachten Strahlenexposition und der Fehlbildungsrate ein statistischer Zusammenhang besteht.
Untersuchungsergebnisse
Die Ergebnisse dieser Vorhaben zeigten, dass sich in Bayern keine regionalen und zeitlichen Änderungen der genannten Gesundheitsparameter ergeben haben und dass sich diese Parameter nicht signifikant von denen der erheblich geringer kontaminierten übrigen Bundesrepublik unterscheiden. Auch war keine Abhängigkeit von der Höhe der Strahlenexposition zu erkennen. Diese Ergebnisse stehen im Einklang mit Studien aus anderen europäischen Ländern mit vergleichbarer Kontamination.
Die mittlere aus dem Reaktorunfall von Tschernobyl resultierende Strahlenexposition der Bevölkerung Bayerns für die Folgejahre liegt weit unter 1 Millisievert - mSv (effektive Dosis) und damit innerhalb der Schwankungsbreite der natürlichen Strahlenexposition. Gesundheitliche Auswirkungen wurden nicht nachgewiesen und waren wegen der geringen Strahlenexposition nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.
Weiterführende Informationen
Links
- Bayern 20 Jahre danach - Dokumentation des LfU
- Radioaktivität in Lebensmitteln - Analyse des LGL
- Stellungnahme der Internationalen Länderkommission Kerntechnik (ILK) zu den Auswirkungen des Unfalls von Tschernobyl - Eine Bestandsaufnahme nach 20 Jahren (Januar 2006)
- 20 Jahre nach Tschernobyl - Eine Bilanz aus Sicht des Strahlenschutzes - Stellungnahme der Strahlenschutzkommission vom März 2006