Risiko des Spaltstoffmissbrauchs im Brennstoffkreislauf
Wie hoch ist das Risiko des Spaltstoffmissbrauchs (Proliferation)?
- Unter Proliferation versteht man die Abzweigung von Spaltmaterial (Uran-235 und Plutonium) zum Bau von nuklearen Sprengsätzen und Kernwaffen.
- Durch die Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrages und weiterer Verträge hat die Bundesrepublik auf den Besitz von Atomwaffen verzichtet und sich umfassenden Kontrollen durch die Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) sowie die Europäische Atomenergieorganisation (EURATOM) unterworfen.
Vorkehrungen gegen Spaltstoffmissbrauch
- Laufende Buchführung der Ein- und Ausgänge an spaltbarem Material.
- Regelmäßige oder ständige Anwesenheit von Inspektoren von IAEO und EURATOM.
- Gesicherte Lagerung und laufende Beobachtung des nicht in Nutzung oder Verarbeitung befindlichen Spaltstoffs.
- Regelmäßige Bestimmung des Spaltstoff- Inventars und mindestens eine jährliche Inventur.
- Mitteilungspflicht an EURATOM.
Verhinderung des Spaltstoffmissbrauchs
Die Abzweigung von Spaltmaterial (Uran-235 und Plutonium) aus kerntechnischen Anlagen für den Bau nuklearer Sprengsätze und Kernwaffen (Proliferation) muss wirksam verhindert werden.
Durch die Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrages und weiterer Verträge hat die Bundesrepublik auf den Besitz von Atomwaffen verzichtet und sich umfassenden Kontrollen durch die Internationale Atomenergie- Organisation (IAEO) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) unterworfen.
Sicherungsmaßnahmen des Betreibers
- Umfassende technische und administrative Vorkehrungen gegen Abzweigung von Spaltmaterial (z.B. durch Wachdienst und Zaunüberwachung)
- Laufende Buchführung über den Eingang radioaktiver Stoffe sowie über den Ausgang radioaktiver Stoffe und Abfälle
Weitere Sicherungsmaßnahmen
- Gesicherte Lagerung der nicht in Nutzung bzw. Verarbeitung befindlichen Spaltstoffe und deren laufende Beobachtung
- Regelmäßige Bestimmung des Spaltstoff-Inventars und mindestens eine jährliche Inventur
Hoheitliche Kontrolle
- Regelmäßige visuelle Kontrollen vor Ort und Durchsicht der Dokumentation durch Inspektoren der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) sowie der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM)
- Zum Teil laufende Beobachtung der Spaltstoffe mit automatischen Kameras durch internationale Organisationen
- Detaillierte Überprüfungen für den Fall von Kernmaterialverlusten