Brennelement-Zwischenlager in Bayern
Die Betreiber von Kernkraftwerken haben entsprechend der Atomgesetz-Novelle (AtG) von 2002 standortnahe Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente eingerichtet, in Bayern an den Standorten Grafenrheinfeld (KKG), Isar 1 und Isar 2 (KKI) und Gundremmingen Block B und Block C (KRB).
Die Betreiber der bayerischen Kernkraftwerke verfügen darüber hinaus über Lagerkapazitäten in den zentralen Zwischenlagern Ahaus (Nordrhein-Westfalen) und Gorleben (Niedersachsen).
Die Betriebszeit aller deutscher Zwischenlager wird durch die atomrechtliche Genehmigung auf 40 Jahre ab Einlagerung des ersten Behälters begrenzt.
Gemäß Entsorgungsübergangsgesetz haben die Betreiber zum 01. Januar 2019 ihre Standort-Zwischenlager der Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) übertragen.
Informationen über die jeweiligen Zwischenlager wie z. B. die Anzahl der genehmigten und bereits belegten Behälterstellplätze