Endlagerung von schwach und mittel radioaktiven Abfällen
Für die Endlagerung schwach und mittel radioaktiver Abfälle; also Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, existieren in Deutschland drei Endlagerstätten:
- ERAM – Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben:
Das ehemalige Salzbergwerk wurde von 1971 bis 1998 als Endlager für schwach und mittel radioaktive Abfälle der ehemaligen DDR und nach der Wiedervereinigung von Gesamtdeutschland genutzt. Seit dem Jahr 2000 läuft das Stilllegungsverfahren. Im Zuge der Stilllegung soll ein Großteil des ehemaligen Salzbergwerks mit Salzbeton verfüllt und die Schächte sowie die Einlagerungsbereiche abgedichtet werden. - Schachtanlage Asse II:
Die Schachtanlage Asse II war ein ehemaliges Salzbergwerk, in dem in den Jahren 1967 bis 1978 ca. 125.000 Fässer mit schwach und mittel radioaktiven Abfällen eingelagert wurden. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat die drei Möglichkeiten – Vollverfüllung, untertägige Umlagerung und Rückholung ? für die Stilllegung von Asse II untersucht. Im Februar 2013 wurde hierzu das Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und Stilllegung der Schachtanlage Asse II verabschiedet. - Endlager Konrad:
Für die Schachtanlage Konrad, ein ehemaliges Eisenerzbergwerk, gibt es seit 2002 einen inzwischen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss, der ihren Ausbau zum Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung ermöglicht. Die Arbeiten dazu sind im Gange. Mit der geplanten Inbetriebnahme des Endlagers Konrad wird die Entsorgung von mehr als 90 % des gesamten Volumens der radioaktiven Abfälle in Deutschland sichergestellt.
Für die Endlagerung hoch radioaktiver, also Wärme entwickelnder Abfälle (bestrahlte Brennelemente und Abfälle aus der Wiederaufarbeitung) muss noch ein Endlagerstandort festgelegt werden. Bund und Länder haben gemeinsam die Voraussetzungen hierfür geschaffen. Konsens ist, beginnend mit einer weißen Deutschlandkarte einen Standort für ein Endlager auf der Grundlage geologisch-fachlicher Kriterien zu bestimmen. Am 27. Juli 2013 ist das Standortauswahlgesetz - StandAG zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz ist der Rechtsrahmen für ein bundesweites Standortauswahlverfahren zur Suche eines Endlagers Abfälle geschaffen worden.