VERFAHREN IM AUSLAND
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) – und Genehmigungsverfahren von ausländischen Kernkraftwerken:
Slowakische Republik: Kernkraftwerk Mochovce - Weiterbau Blöcke 3 und 4
Die Vertragsstaaten der Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen), darunter auch Deutschland und die Slowakische Republik, haben sich am 25. Februar 1991 verpflichtet, ihre Nachbarstaaten an grenzüberschreitenden Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu beteiligen.Gemäß dem deutschen Recht, obliegt es den Ländern, in einem UVP-Verfahren den Ursprungsstaat um eine grenzüberschreitende Beteiligung zu ersuchen. Von dieser Möglichkeit hat Bayern in dem aktuellen UVP-Verfahren in der Slowakischen Republik Gebrauch gemacht.
In der Slowakischen Republik werden derzeit vier Kernreaktoren an zwei Standorten, zwei in Bohunice und zwei in Mochovce, betrieben.
Der Standort Mochovce befindet sich im Süden der Slowakischen Republik, rund 120 km östlich von Bratislava. Dort will die Slowakische Regierung nach derzeitiger Planung 2012 bzw. 2013 zwei weitere Reaktorblöcke in Betrieb nehmen. Das slowakische Umweltministerium führt dazu ein grenzüberschreitendes UVP-Verfahren zum Weiterbau der Blöcke 3 und 4 am Standort Mochovce durch. Dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) sind im März 2010 auf Anfrage die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zugesandt worden.
Das StMUG hatte diese Unterlagen ins Internet eingestellt und im Ministerium ausgelegt.
Im Zeitraum vom 29.03.2010 bis 27.04.2010 konnte die Öffentlichkeit Bayerns innerhalb von 30 Tagen Stellungnahmen und Einwendungen zu dem Projekt entweder dem slowakischen Umweltministerium oder dem StMUG übermitteln.
Das slowakische Umweltministerium hat im Juni 2010 ihren "Abschließenden Standpunkt“ zur UVP nach dem Gesetz Nr. 24/2006 Gesetzblatt über die Umweltverträglichkeitsprüfung dem StMUG übermittelt und gebeten, die Öffentlichkeit über diese Entscheidung zu informieren.
Mit Schreiben vom 17.02.2017 hat das Amt für Atomaufsicht der Slowakischen Republik über das Genehmigungsverfahren zur Inbetriebnahme der Kernkraftwerksblöcke 3 und 4 am Standort Mochovce und weitere damit zusammenhängende Verfahren, sowie die Auslegung der Unterlagen vom 16.03. – 30.06.2017 informiert (siehe unter „Weiterführende Informationen“), Dabei handelt es sich um kein grenzüberschreitendes Verfahren, d.h. die Unterlagen liegen nur vor Ort in der Slowakischen Republik aus.