Geplanter Neubau von zwei weiteren Reaktorblöcken am Standort Temelin in der Tschechischen Republik
Ausgangslage
In der Tschechischen Republik werden sechs Kernreaktoren an zwei Standorten (zwei in Temelín und vier in Dukovany) betrieben. Der Standort Temelín befindet sich im Süden der Tschechischen Republik, rund 60 km von der bayerischen Grenze. Dort will die Tschechische Regierung in den nächsten Jahren mit dem Bau von zwei weiteren Reaktorblöcken beginnen.
Zentrale Ziele der Bayerischen Staatsregierung
Für die Bayerische Staatsregierung steht der Schutz der bayerischen Bevölkerung im Mittelpunkt. Die Bayerische Staatsregierung hat den zügigen Ausstieg Deutschlands aus der Kernenergie in Deutschland maßgeblich mitgestaltet und lehnt den Neubau der Blöcke 3 und 4 am Standort Temelin ab. Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, die Tschechische Regierung von der Energiewende und dem bayerischen Weg hin zu erneuerbaren Energien zu überzeugen.
Die Bayerische Staatsregierung ist sich bewusst, dass jeder Mitgliedstaat der EU gemäß Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union das Recht hat, die Struktur seiner Energieversorgung selbst zu bestimmen. In jedem Fall müssen aber alle internationalen Anforderungen eingehalten werden, sollte es zum Neubau der Blöcke 3 und 4 am Standort Temelin kommen.
Die Nutzung der Kernenergie ist eine hochkomplexe Aufgabe, bei der höchste Sicherheitsanforderungen zu stellen und im Genehmigungsverfahren nachzuweisen sind. Im Hinblick auf den geplanten Neubau der Blöcke 3 und 4 setzt sich die Staatsregierung deshalb mit Nachdruck für folgende zentrale Ziele ein:
- Einhaltung höchster Sicherheitsstandards,
- Einhaltung aller internationalen Anforderungen und
- größtmögliche Transparenz.
Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit für den geplanten Neubau
Das Tschechische Umweltministerium hat für den geplanten Neubau ein Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP-Verfahren) durchgeführt. Die Vertragsstaaten der Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen), darunter auch Deutschland und die Tschechische Republik, haben sich am 25. Februar 1991 verpflichtet, ihre Nachbarstaaten grenzüberschreitend an UVP-Verfahren zu beteiligen. In Umsetzung der Espoo-Konvention erfolgt eine Beteiligung Deutschlands/Bayerns am UVP-Verfahren für den geplanten Neubau der Blöcke 3 und 4 in Temelin.
Im Rahmen der Beteiligung hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit in der Zeit vom 07.05. bis zum 18.06.2012 das Gutachten zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und im Ministerium ausgelegt. Zusätzlich wurde das Gutachten in den grenznahen Landratsämtern Cham, Freyung-Grafenau, Hof, Neustadt a. d. Waldnaab, Passau, Regen, Schwandorf, Tirschenreuth, Wunsiedel und in den kreisfreien Städten Hof, Passau und Weiden i. d. Oberpfalz ausgelegt. Bürgerinnen und Bürgern und Einrichtungen hatten die Möglichkeit, bis zum 18.06.2012 die Dokumentation einzusehen und Stellungnahmen in deutscher Sprache dem Tschechischen Umweltministerium zu übermitteln.
Das StMUG hat dem tschechischen Umweltministerium eine detaillierte Stellungnahme übermittelt. Darin kommen die bereits genannte ablehnende Grundsatzposition der Bayerischen Staatsregierung gegenüber dem geplanten Neubau der Blöcke 3 und 4 in Temelin und die genannten zentralen Ziele der Staatsregierung deutlich zum Ausdruck. In diesem Zusammenhang werden eine Reihe von Einwänden erhoben und Forderungen vorgetragen. So fordert das StMUG z. B.
- auch die Prüfung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten anstelle des Neubaus der Reaktorblöcke,
- die Klärung einer Reihe von radiologischen Fragestellungen (z. B. zu den radiologischen Auswirkungen von Stör- und Unfällen über die Luft und das Wasser einschließlich Grundwasser),
- den Nachweis der Gewährleistung der Integrität des Sicherheitsbehälters bei Unfällen,
- die Klärung von noch offenen Fragen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle.
Schließlich erbittet das StMUG die ehestmögliche Unterrichtung über die Auswahl des genauen Reaktortyps und weitergehende Informationen über den Fortgang des Verfahrens.
Am 12.06.2012 wurde vom tschechischen Umweltministerium in Passau eine informelle Diskussionsveranstaltung zum UVP-Verfahren durchgeführt. Die organisatorische Vorbereitung des Termins hatte das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit übernommen.
Am 22.06.2012 wurde vom tschechischen Umweltministerium die formelle öffentliche Anhörung im Rahmen des UVP-Verfahrens durchgeführt. Der Anhörungstermin diente dazu, die Fragen und Bedenken der Öffentlichkeit zu dem geplanten Neubau der Kernkraftwerke Temelin 3 und 4 zu erörtern. Zu der Veranstaltung war auch die bayerische/deutsche Öffentlichkeit eingeladen. Für die Teilnehmer aus Deutschland stand eine Übersetzung ins Deutsche zur Verfügung.
Als letzten Schritt im UVP-Verfahren hat das Tschechische Umweltministerium am 18.01.2013 seine Stellungnahme zum UVP-Verfahren in tschechischer Sprache veröffentlicht. Auf Bitten des StMUG wurde eine Übersetzung der Stellungnahme ins Deutsche übermittelt. Die Stellungnahme enthält 90 Forderungen an die künftige Anlage. Das StMUG veröffentlicht diese „Stellungnahme zur Prüfung der Auswirkungen der Realisierung des Vorhabens auf die Umwelt (PDF)“.
Im Rahmen dieser Stellungnahme sind auch Einzelstellungnahmen zu den Äußerungen aus der Bundesrepublik Deutschland erstellt worden. Diese hat das StMUV übersetzen lassen und veröffenlicht. Stellungnahmen aus der Bundesrepublik Deutschland (zip-Datei, 37,5 MB)
Weitere Schritte
Nach dem Abschluss des UVP-Verfahrens erfolgt nunmehr die atomrechtliche Prüfung des Vorhabens durch das Tschechische Staatliche Amt für Reaktorsicherheit. Das StMUG wird seine Position und seine Forderungen in einem Monitoring-Prozess im Rahmen der deutsch-tschechischen Kommission weiterhin mit Nachdruck einbringen.
Erläuterung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Öffentlichkeitsbeteiligung in Bayern erfolgte im Rahmen eines grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens, zu dem sich die Vertragsstaaten der Espoo-Konvention verpflichtet haben. Nach der Espoo-Konvention sind den betroffenen Bürgern ebenso wie der tschechischen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Beteiligung zu geben. Entsprechend der im tschechischen Gesetz vorgesehenen Frist von 30 Tagen war deshalb auch hier ursprünglich diese Einwendungsfrist eingeräumt. Bayern hatte beim Tschechischen Umweltministerium eine Fristverlängerung von weiteren 30 Tagen beantragt. Das Tschechische Umweltministerium hat auf diesen Antrag hin eine Fristverlängerung bis zum 18.06.2012 gewährt.
Das UVP-Verfahren wurde nicht nach deutschem Recht, sondern gemäß dem tschechischen Recht durchgeführt. Insbesondere die Vorschriften der deutschen Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung - AtVfV) sind nicht auf dieses Verfahren anwendbar. Auch die sonstigen im deutschen Verwaltungsverfahrens- und Prozessrecht eröffneten rechtlichen Möglichkeiten sind nicht anwendbar.
Weiterführende Informationen
- UVP-Gutachten des Tschechischen Umweltministeriums (PDF)
- Kapitel V - Aufarbeitung aller eingegangenen Stellungnahmen - Teil 1 (PDF)
- Kapitel V - Aufarbeitung aller eingegangenen Stellungnahmen - Teil 2 (PDF)
- Kapitel V - Aufarbeitung der Stellungnahmen aus Österreich im Rahmen der Konsultationen (PDF)
- Anlage 2 - Angeforderte Unterlagen des Trägers des Vorhabens (PDF)
- Anlage 3 - Angeforderte Unterlagen des Verfasserteams des Gutachtens (PDF)
- Anlage 4 - Zwischenstaatliche Konsultationen (PDF)
- Anlage 5 - Outputs aus internationalen Konsultationen (PDF)
- Bekanntmachung des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (PDF)
- Bekanntgabe der informellen Diskussionsveranstaltung der Tschechischen Regierung zum geplanten Neubau der Kernkraftwerke Temelin 3 und 4 in Passau am 12.6.2012 (PDF)