Öffentliche Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) zur Öffentlichkeitsbeteiligung am Vorverfahren (Scoping) zum Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend der Errichtung einer neuen Kernenergiequelle am Standort Dukovany in der Tschechischen Republik
In der Tschechischen Republik werden am Standort Dukovany derzeit vier Kernreaktoren zur Stromerzeugung betrieben. Der Standort befindet sich rund 200 km von der bayerischen Grenze entfernt. Die tschechische Republik hat mitgeteilt, dass sie an diesem Standort eine weitere Kernkraftanlage zur Stromerzeugung voraussichtlich bis zum Jahr 2035 errichten möchte. Als einen ersten Schritt führt die tschechische Republik derzeit ein Scoping-Verfahren im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu diesem geplanten Neubauvorhaben in Dukovany durch.
Bayern hat sich dafür entschieden, am diesem grenzüberschreitenden Scoping-Verfahren teilzunehmen, um die bayerischen Interessen zu wahren und der Bayerischen Öffentlichkeit die Möglichkeit zu verschaffen, ihre Bedenken und Einwendungen von Anfang an in das Verfahren einzubringen.
Das Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik hat dem StMUV für die öffentliche Auslegung folgende Dokumente in deutscher Sprache übermittelt:
- Bekanntmachung und Beschreibung des Vorhabens „Neue Kernkraftanlage am Standort Dukovany“ (PDF, 3MB)
- Bewertung des Einflusses des Bau- und Betriebsvorhabens auf die Schutzgegenstände des Netzwerkes Natura 2000 (PDF, 6MB)
- Karte Übersichtsplans (PDF, 24MB)
- Karte ökologische Verhältnisse (PDF, 40MB)
- Stellungnahme der Agentur für Natur- und Landschaftsschutz der Tschechischen Republik (PDF, 173KB)
- Stellungnahme der Kreisamts Südmähren (PDF, 218KB)
- Stellungnahme der Kreisamts Vysocina (PDF, 179KB)
- Stellungnahme des Ministeriums für regionale Entwicklung der Tschechischen Republik (PDF, 212KB)
Die eingestellten Unterlagen bleiben auch nach Ablauf der Einwendungsfrist auf der Webseite des StMUV verfügbar.
Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen hatten die Möglichkeit, dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik bis zum 27.09.2016
Einwendungen und Stellungsnahmen in deutscher Sprache per E-Mail oder postalisch zu übermitteln.
Das Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik hat am 9. Dezember 2016 nachfolgendes Ergebnis des Scoping-Verfahrens (tschechisches Orginal (PDF) und deutsche Übersetzung (DOCX)) bekannt gegeben.