Kernkraftwerk Isar 1 (KKI 1)
Genehmigung nach § 7 Abs. 1 Atomgesetz zur Erweiterung des Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen im Zentrum zur Bearbeitung von Reststoffen und Abfällen (ZEBRA) und auf Pufferlagerflächen des Kernkraftwerks Isar 1 (KKI 1) - 16. Änderungsgenehmigung (16. ÄG) -
Mit Schreiben vom 16.07.2024 hat die PreussenElektra GmbH als Betreiberin des KKI 1 eine Änderungsgenehmigung nach § 7 Abs. 1 AtG zum erweiterten Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen aus dem Kernkraftwerk Isar 2 (KKI 2) und dem Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG) im Zentrum zur Bearbeitung von Reststoffen und Abfällen (ZEBRA) und auf Pufferlagerflächen des KKI 1 beantragt. Die Antragstellerin beabsichtigt, den mit der 2. Abbaugenehmigung vom 04.09.2024 genehmigten Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen aus KKI 2 im ZEBRA zu erweitern sowie mit sonstigen radioaktiven Stoffen aus KKG im ZEBRA und auf Pufferlagerflächen des KKI 1 über die bisherige Gestattung der 9. Teilgenehmigung vom 20.07.1982 hinaus umzugehen. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz durchgeführt und das Ergebnis öffentlich bekannt gemacht.
- Antrag nach § 7 Abs. 1 AtG auf Erweiterung des Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen im Zentrum zur Bearbeitung von Reststoffen und Abfällen (ZEBRA) und auf Pufferlagerflächen des KKI 1 (PDF, nicht barrierefrei)
- Öffentliche Bekanntmachung zur Vorprüfung der Umweltverträglichkeitsprüfung (PDF)