Meldepflichtige Ereignisse
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG): Leckage am gesicherten Zwischenkühler VJ20 B001
Datum des Ereignisses
19.11.2015
Beschreibung
Mit Meldung vom 24.11.2015 hat der Betreiber des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (KKG) dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz folgendes Ereignis nach § 6 der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragen- und Meldeverordnung angezeigt:Betriebszustand vor dem Ereignis:
Nichtleistungsbetrieb.Beschreibung:
Im Rahmen der Betriebsüberwachung wurde eine geringe innere Leckage aus dem gesicherten Zwischenkühlkreis VJ20 in das VE-System detektiert. Bei der anschließend durchgeführten Inspektion des Kühlers VJ20 B001 konnte eine Undichtigkeit an einem Kühlerrohr festgestellt werden.Auswirkungen:
Auf Personen, Umgebung und Gesamtanlage keine.Da der Kern komplett ausgeladen und das Beckenschütz gesetzt ist, werden zur Abfuhr der Nachzerfallswärme aus dem BE-Becken nur noch die Redundanzen 10 und 40 benötigt. Die Redundanzen 20 und 30 haben in diesem Anlagenzustand nur noch untergeordnete sicherheitstechnische Bedeutung. Das System VJ20 stand aufgrund der Geringfügigkeit der Leckage uneingeschränkt zur Verfügung.
Maßnahmen, Behebung:
Bei der zur Leckagesuche durchgeführten Druckprüfung des Wärmetauschers wurde ein Rohr mit einer Leckage detektiert. Das defekte Rohr wurde verschlossen.Meldekategorie
Meldekategorie N (= Normal)Internationale Bewertungsskala INES=0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Bewertung
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den sicheren Anlagenbetrieb und die Umgebung.