Meldepflichtige Ereignisse
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG): Geringfügige Undichtigkeit an einem Wärmetauscherrohr eines gesicherten Zwischenkühlers
Datum des Ereignisses
08.03.2016
Beschreibung
Mit Meldung vom 14.03.2016 hat der Betreiber des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (KKG) dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz folgendes Ereignis nach § 6 der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:Betriebszustand vor dem Ereignis:
Nichtleistungsbetrieb.Beschreibung:
Bei der routinemäßigen Analyse der Wasserqualität des gesicherten Zwischenkühlwassersystems VJ10 wurde aus den Ergebnissen auf eine geringe interne Kühlerleckage geschlossen. Bei der durchgeführten Druckprüfung des Wärmetauschers wurde ein schadhaftes Rohr detektiert. Die entsprechende Rohrposition wurde verschlossen.Auswirkungen:
Auf Personen, Umgebung und Gesamtanlage keine.Da der Kern komplett ausgeladen und das Beckenschütz gesetzt ist, werden zur Abfuhr der Nachzerfallswärme aus dem BE-Becken nur noch die Beckenkühlstränge in den Redundanzen 10 und 40 benötigt, die uneingeschränkt zur Verfügung standen. Das System VJ10 stand aufgrund der Geringfügigkeit der Leckage ebenfalls uneingeschränkt zur Verfügung.
Maßnahmen, Behebung:
Alle Rohre der Kühler dieses Typs wurden ohne weitere vergleichbare Befunde überprüft. Im Anschluss zur Instandsetzung wurde der Kühlkreis wieder in Betrieb genommen.Meldekategorie
Meldekategorie N (= Normal)Internationale Bewertungsskala INES=0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Bewertung
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den sicheren Anlagenbetrieb und die Umgebung.