Meldepflichtige Ereignisse
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG): Unverfügbarkeit der gesicherten Zwischenkühlwasserpumpe VJ11 D001
Datum des Ereignisses
05.08.2017
Beschreibung
Mit Meldung vom 09.08.2017 hat der Betreiber des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (KKG) dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz folgendes Ereignis nach § 6 der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragen- und Meldeverordnung angezeigt:Betriebszustand vor dem Ereignis:
NachbetriebBeschreibung:
Bei der nicht in Betrieb befindlichen gesicherten Zwischenkühlwasserpumpe VJ11 D001 wurde aufgrund des Signalisierungsbildes der AUS-Rückmeldung sowie der Störlampe am Pultbaustein (Doppel-0) der Schaltanlageneinschub vor Ort überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Leistungssicherung der Phase L1 ausgelöst hatte und die gesicherte Zwischenkühlwasserpumpe damit ausgefallen war.Auswirkungen:
Auf Personen, Umgebung und Gesamtanlage keine.Durch die Unverfügbarkeit der Pumpe standen der Notstromdiesel GY10 D001 sowie die Kältemaschine UF11 nicht zur Verfügung. Zum Zeitpunkt der Störung wäre die Kühlung des Brennelementlagerbeckens während eines unterstellten Notstromfalls mit dem Nachkühlstrang VE10/TF10/TH10 nicht möglich gewesen. Alle anderen Kühlwassersysteme (VE40/TF40/TH40 sowie VE11/TF11/TH18 und VE41/TF41/TH48) standen für die Kühlung des Brennelementlagerbeckens uneingeschränkt zur Verfügung.
Maßnahmen, Behebung:
Einsatz eines geprüften Schaltanlageneinschubes.Meldekategorie
Meldekategorie N (= Normal)Internationale Bewertungsskala INES=0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Bewertung
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den sicheren Anlagenbetrieb und die Umgebung.