Meldepflichtige Ereignisse
Meldepflichtiges Ereignis in der Forschungs-Neutronenquelle München (FRM II): Abweichung vom spezifizierten Werkstoff bei Schwungscheibenwellen
Datum des Ereignisses
02.09.2019
Beschreibung
Mit Meldung vom 03.09.2019 hat die Betreiberin des FRM II dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:Betriebszustand vor dem Ereignis:
Abgeschaltete AnlageBeschreibung:
Im Zuge der Vorbereitung zur geplanten Instandhaltung an einer Primär-Pumpe sollten Ersatzwellen für die Schwungscheibeneinheit beschafft werden. Dabei ist bei der vorgelagerten Zeugnisprüfung für die neuen Wellen aufgefallen, dass drei gelieferte Wellen aus früheren Ersatzteilbeschaffungen eine Abweichung vom spezifizierten Werkstoffzustand aufweisen.Auswirkungen:
Auf die Umgebung, Personen und die Gesamtanlage keine. Die Pumpen arbeiteten stets störungsfrei und ohne Auffälligkeiten.Maßnahmen, Behebung:
Beschaffung neuer Wellen aus dem spezifizierten Werkstoff und Austausch aller eingesetzten Wellen.Meldekategorie
Meldekategorie N (= Normal)
Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Bewertung
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung.