Meldepflichtige Ereignisse
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Isar 2 (KKI 2): Nichtöffnen von zwei Fernschaltventilen der Sprühwasserfeuerlöschanlage bei WKP
Datum des Ereignisses
10.10.2019
Beschreibung
Mit Meldung vom 28.10.2019 hat die Betreiberin des KKI 2 dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten-und Meldeverordnung angezeigt:Betriebszustand vor dem Ereignis:
LeistungsbetriebBeschreibung:
Im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung SG.10.1/5 zur Prüfung der Sprühwasserlöschanlagen im Reaktorgebäuderingraum UJB konnten am 10.10.2019 die Fernschaltventile SGD51 AA002 und SGD53 AA002 von der Warte und vor Ort zunächst nicht geöffnet werden. Nach mehrmaliger Umschaltung des Doppelfilters SGD51 BT101 vor Ort öffneten die beiden Ventile.Die anderen Fernschaltventile für die Sprühwasserlöschanlagen im UJB öffneten im Rahmen der WKP befundfrei.Eine Nachbewertung des Prüfungsergebnisses am 22.10.2019 ergab dessen Meldepflicht.Auswirkungen:
Keine.Bei einem postulierten Brandereignis hätte die Brandbekämpfung mittels der Sprühwasserlöschanlagen SGD51/53 erst mit Verzögerung beginnen können. Die Brandbekämpfung durch die Werkfeuerwehr vor Ort mittels der Wandhydranten oder mobiler Feuerlöscheinrichtungen war davon nicht betroffen.Maßnahmen, Behebung:
Austausch der Filterpatronen im Doppelfilter SGD51 BT101. Wiederholung der Prüfung der Fernschaltventile SGD51 AA002 und SGD53 AA002 ohne Befund.Meldekategorie
Meldekategorie N (= Normal)
Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Bewertung
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung.