Meldepflichtige Ereignisse
Meldepflichtiges Ereignis in der Forschungs-Neutronenquelle München (FRM II): Überschreitung des Jahresgenehmigungswertes für die Ableitung des Nuklids C-14
Datum des Ereignisses
14.05.2020
Beschreibung
Mit Meldung vom 15.05.2020, aktualisiert am 12.01.2021, hat die Betreiberin des FRM II dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:Betriebszustand vor dem Ereignis:
Abgeschaltete AnlageBeschreibung:
Im Schwerwassersystem des FRM II wird bei Reaktorbetrieb das Nuklid C-14 erzeugt und im Mischbettfilter des Moderatorreinigungssystems KBM gebunden.Zur Vakuumtrocknung der Mischbettfilter KBM10/20 AT001 des Moderator-Reinigungssystems (D 2O) wird derVakuumpumpstand SCC01 AN100 des Mobilen Vakuumsystem SCC01 über die CO 2-Abscheideeinheit SCC01 AZ200 an die Fortluft KLA20 angeschlossen.
Der erste fünftägige Trocknungszyklus wurde mit einer planmäßigen eintägigen Unterbrechung vom 20.03.2020 bis zum26.03.2020 durchgeführt. Abweichend von den betrieblichen Vorschriften war hierbei die CO 2-Abscheideeinheit nicht angeschlossen und die Pumpenabluft wurde direkt in die Lüftung eingeleitet.
Nach planmäßiger Wartezeit wurde vom 02.04.2020 bis zum 07.04.2020 der zweite Trocknungszyklus von 5 Tagen unterEinhaltung der betrieblichen Regularien mit angeschlossener CO 2-Abscheideeinheit durchgeführt.
Auswirkungen:
Der Jahresgenehmigungswert für die Ableitung des Nuklids C-14 von 2,0E10 Bq wurde überschritten.Auf die Umgebung, Personen und die Gesamtanlage hatte das Ereignis keine Auswirkungen.
Maßnahmen, Behebung:
Die CO 2-Abscheideeinheit war im zweiten Trocknungszyklus angeschlossen und in Betrieb, um die CO 2-Emission zu reduzieren.Die C-14 Bilanzierung (Sammelzeitraum und Probenauswertung) erfolgt seit April 2020 monatlich statt vierteljährlich. Zusätzlich gibt es ein wöchentliches betriebliches Monitoring.
Meldekategorie
Meldekategorie E (= Eilt)
Internationale Bewertungsskala INES = 1 (Störung)
Bewertung
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung.