Meldepflichtige Ereignisse
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen (KRB II), Block C: Nichtöffnen des Magnetvorsteuerventils eines Sicherheitsentlastungsventils
Datum des Ereignisses
04.09.2011
Beschreibung
Mit Meldung vom 07.09.2011 hat die Betreiberin des KRB II, Block C, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:Betriebszustand vor dem Ereignis:
LeistungsbetriebBeschreibung:
Im Rahmen der WKP 3 TK 01 KAK 70 PB PB wurde im Prüfschritt 33 der zweikanalige Öffnungsbefehl für das Magnetvorsteuerventil 31 TK11 S223 abgesetzt, um das Hauptventil 30 TK11 S221 in der Funktion Druckbegrenzung zu öffnen. Dabei hat das Magnetvorsteuerventil und in der Folge dessen das Hauptventil nicht geöffnet. Die Fehlersuche ergab einen Defekt des Leistungseinschubes, worauf dieser durch einen Ersatzeinschub ausgetauscht wurde. Durch Wiederholung des Prüfschrittes 33 der WKP 3 TK 01 KAK 70 PB PB wurde die ordnungs-gemäße Funktion des Magnetvorsteuerventils 31 TK11 S223, sowie dessen Hauptventils 30 TK11 S221 nachgewiesen.Auswirkungen:
Auf Personen und Umgebung: Keine.Auf die Anlage: Im Anforderungsfall hätte das Magnetvorsteuerventil das Hauptventil nicht geöffnet. Die Öffnungsfunktion des Hauptventils über das Federvorsteuerventil war nicht beeinflusst.Maßnahmen, Behebung:
Der Schaltanlageneinschub wurde gegen einen geprüften getauscht.Meldekategorie
Meldekategorie N (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Bewertung
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung