Meldepflichtige Ereignisse
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG): Kurzzeitige Unverfügbarkeit eines Einspritzwasserregelventils für die Dampferzeugerabschlämmung
Datum des Ereignisses
25.10.2011
Beschreibung
Mit Meldung vom 28.10.2011 hat die Betreiberin des KKG, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:Betriebszustand vor dem Ereignis:
LeistungsbetriebBeschreibung:
Im Rahmen der Normalisierung einer wiederkehrenden Prüfung des Sekundärkreisabschlusssignals in einer anderen Redundanz fiel dem Schichtpersonal auf, dass das Einspritzwasserregelventil 6RZ25 S002 der Dampferzeugerabschlämmung (Sekundärkreis) trotz bestehender Regelabweichung nicht gefahren ist.Auswirkungen:
Auf die Anlage: KeineRadiologische Auswirkungen: Keine
Maßnahmen, Behebung:
Der Schaltanlageneinschub mit dem nicht schaltenden Koppelrelais wurde kurzfristig gegen ein Reserveteil ausgetauscht.Meldekategorie
Meldekategorie N (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Bewertung
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung. Eine Gefährdung der Bevölkerung bestand nicht.