Meldepflichtige Ereignisse
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen (KRB II), Block B: Funktionsstörung an einem Notstromdieselaggregat
Datum des Ereignisses
29.03.2012
Beschreibung
Mit Meldung vom 03.04.2012 hat die Betreiberin des KRB II, Block B, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:Betriebszustand vor dem Ereignis:
VolllastBeschreibung:
Im Rahmen der WKP 2 GY 01 SYS 80 PB PB Scharfe Funktionsprüfung wurde das Notstromdieselaggregat 22 GY20 gestartet. Beim Hochlaufen wurde der Notstromdiesel durch die 2v3-Anregung des Kriteriums Diesel Red. 2 Überdrehzahl, welches den Diesel vor Drehzahlen größer 1180 Umdrehungen/Minute schützen soll, bereits bei 1126 Umdrehungen/Minute unberechtigt abgeschaltet.Auswirkungen:
Auf Personen und Umgebung:Keine
Auf die Anlage:
Die Überdrehzahlschutzeinrichtung stand unberechtigt in 2v3-Anregung an und führte zur Abschaltung des Notstromdiesels. Im Notstromfall hätte dieser Notstromdiesel nicht zur Verfügung gestanden. Alle weiteren Notstromdiesel standen uneingeschränkt zur Verfügung.Der Anlagenbetrieb war nicht beeinträchtigt.
Maßnahmen, Behebung:
Eine Drehzahlgrenzwertbaugruppe wurde als defekt erkannt und getauscht. Die beiden anderen Baugruppen wurden nachjustiert und geprüft. Diese Baugruppen sind nur in der Redundanz zwei eingebaut. In den anderen Redundanzen sind diversitäre Überwachungseinrichtungen eingebaut.Anschließend wurde eine Funktionsprüfung und die WKP Scharfe Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt.Der Notstromdiesel war um 04:00 Uhr am 30.03.2012 wieder verfügbar.Meldekategorie
Meldekategorie N (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Bewertung
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung. Eine Gefährdung der Bevölkerung bestand nicht.