Meldepflichtige Ereignisse
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen (KRB II), Block B: Brennelementdefekte
Datum des Ereignisses
10.04.2012
Beschreibung
Mit Meldung vom 13.04.2012 hat die Betreiberin des KRB II, Block B, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:Betriebszustand vor dem Ereignis:
StillstandsbetriebBeschreibung:
Im Rahmen der Betriebsüberwachung des Reaktorkerns haben die radiochemischen Messungen einen Hinweis auf einen Brennelementdefekt ergeben. Die Anlage wurde am 30.03.2012 zum 27. BE-Wechsel abgefahren und der Gesamtkern einer Sipping-Prüfung unterzogen. Dabei wurden die BE KG2 3376, das BE KG2 6483 und das BE KG2 6422 als defekt erkannt. Das Schadensbild der visuellen Prüfung bei den beiden BE-Nummern KG2 3376 und KG2 6483 weist auf PCl-Defekte hin. Bei der visuellen Inspektion des BE KG2 6422 konnten keine Befunde festgestellt werden.Auswirkungen:
Radiologische Auswirkungen:Die gemessenen Aktivitätswerte lagen innerhalb und außerhalb der Anlage weit unterhalb der zulässigen Grenzwerte.
Maßnahmen, Behebung:
Austausch der defekten Brennelemente.Meldekategorie
Meldekategorie N (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Bewertung
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung. Eine Gefährdung der Bevölkerung bestand nicht.