Meldepflichtige Ereignisse
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen (KRB II), Block C: Funktionsstörung des 10-kV-Leistungsschalters einer nuklearen Zwischenkühlwasserpumpe
Datum des Ereignisses
05.08.2012
Beschreibung
Mit Meldung vom 06.08.2012 hat die Betreiberin des KRB II, Block C, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:Betriebszustand vor dem Ereignis:
RevisionBeschreibung:
Bei der automatischen Anforderung der drei Not- und Nachkühlketten in der Fahrweise betriebliches KOKA-Kühlen (Kondensationskammer-Kühlen) während des Anlagenstillstandes am 05.08.2012 startete eine von drei Zwischenkühlwasserpumpen nicht.Auswirkungen:
Auf Personen und Umgebung:keine
Auf die Anlage:
Durch den Nichtstart der nuklearen Zwischenkühlwasserpumpe war die nukleare Nachkühlkette 2 nicht verfügbar.Die beiden nuklearen Nachkühlketten der Red. 1 und Red. 3 standen uneingeschränkt zur Verfügung.
Maßnahmen, Behebung:
Der betroffene 10-kV-Leistungsschalter vom Typ 3AC-10N/630-565/10EU wurde untersucht, instandgesetzt und die ordnungsgemäße Funktion nachgewiesen.Die nukleare Nachkühlkette 2 war nach erfolgreichem Funktionsprobelauf um 12:52 Uhr wieder verfügbar.Vergleichbare Anlagenteile wurden ohne Befund untersucht.Meldekategorie
Meldekategorie N (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Bewertung
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung. Eine Gefährdung der Bevölkerung bestand nicht.