Meldepflichtige Ereignisse
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Isar 1 (KKI 1): Hinweis auf Fertigungs- und Montagefehler an Abgasturboladern von Dieselmotoren für Notstromgeneratoren
Datum des Ereignisses
10.06.2013
Beschreibung
Mit Meldung vom 12.06.2013 hat die Betreiberin des KKI 1 dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:Betriebszustand vor dem Ereignis:
Abgeschaltet für den NichtleistungsbetriebBeschreibung:
Aufgrund eines Meldepflichtigen Ereignisses in einer Kerntechnischen Anlage wurden die Turbolader des Notstromdiesels (NSD) 1EY04 hinsichtlich des dort festgestellten Befundes von nicht korrekt verstemmten Verschlussschrauben (Madenschrauben) von Sperrluftkanälen überprüft.An den 2 überprüften Turboladern des Notstromdiesels wurden ebenfalls nicht korrekt durchgeführte Verstemmungen an den Verschlussschrauben der Sperrluftkanäle vorgefunden.Zudem haben eine bzw. zwei Verschlussschrauben an den Turboladern des NSD gefehlt.
Auswirkungen:
Keine Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb.Durch die fehlende Verschlussschraube ergeben sich keine Auswirkungen auf die Betriebssicherheit des Turboladers und des Dieselmotors. Die regelmäßigen Testläufe des Notstromdiesels 1EY04 im Rahmen wiederkehrender Prüfungen haben keinerlei Funktionsbeeinträchtigungen gezeigt. Es ergeben sich selbst bei einer gelösten Verschlussschraube keine Auswirkungen auf die Betriebssicherheit des Turboladers und des Dieselmotors, da weder Auswirkungen in der Aufladung, noch signifikante mechanische Auswirkungen an der Turbinenradscheibe zu erwarten sind.
Maßnahmen, Behebung:
Austausch aller Flansche, in denen nicht korrekt durchgeführte Verstemmungen der Verschlussschrauben vorgefunden werden, gegen spezifikationsgerecht hergestellte neue Flansche mit ordnungsgemäß montierten Verschlussschrauben.Meldekategorie
Meldekategorie N (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Bewertung
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung. Eine Gefährdung der Bevölkerung bestand nicht.