Meldepflichtige Ereignisse
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG): Nichtschließen einer Speisewasser-Absperrarmatur bei einer Handansteuerung
Datum des Ereignisses
11.06.2013
Beschreibung
Mit Meldung vom 14.06.2013 hat die Betreiberin des KKG dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:Betriebszustand vor dem Ereignis:
Anfahrphase nach der RevisionBeschreibung:
Die Armatur RL71 S003 (Speisewasser-Absperrarmatur außen zum DE2) ließ sich im Rahmen des Anfahrens der Anlage durch Handansteuerung in Richtung zu von der Warte aus nicht verfahren. Eine Ansteuerung durch den Reaktorschutz (YZ63) wäre ebenfalls nicht möglich gewesen.Auswirkungen:
Auf Personen, Umgebung und Gesamtanlage keine.Zum Zeitpunkt der Störung (Anlage kalt) war die Absperrfunktion dieser Armatur nicht erforderlich.
Maßnahmen, Behebung:
Mit der Überprüfung aller funktionsrelevanten Komponenten konnte der Fehler auf eine leittechnische Baugruppe (AV11) eingegrenzt werden. Diese Baugruppe wurde gegen eine geprüfte Reservebaugruppe getauscht.Meldekategorie
Meldekategorie N (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Bewertung
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung. Eine Gefährdung der Bevölkerung bestand nicht.