Meldepflichtige Ereignisse
Meldepflichtiges Ereignis im KKW Gundremmingen (KRB II), Block B: Funktionsstörung an einem Drehmomentendschalter einer Absperrarmatur
Datum des Ereignisses
05.09.2013
Beschreibung
Mit Meldung vom 09.09.2013 hat die Betreiberin des KRB II, Block B, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:Betriebszustand vor dem Ereignis:
LeistungsbetriebBeschreibung:
Zum betrieblichen Nachspeisen von Stickstoff in die Kondensationskammer wurde die Armatur 22 TX01 S002 aufgefahren. Bei der Außerbetriebnahme der Nachspeisung verließ die Armatur die Auf-Stellung nicht.Auswirkungen:
Auf Personen und Umgebung: Keine.Auf die Anlage: Im Anforderungsfall hätte die Armatur nicht geschlossen.
Weitere in Reihe geschaltete Armaturen waren geschlossen und verfügbar. Die betroffene Armatur wäre kurzfristig schließbar gewesen.
Radiologische Auswirkungen: Keine.
Maßnahmen, Behebungen:
Vor Ort wurde ein fehlerhaft geschlossener Drehmomentendschalter S1 festgestellt. Bei einer Überprüfung des Schalters war der Fehler nicht reproduzierbar. Das Bauteil wurde vorsorglich ausgetauscht. Die ordnungsgemäße Funktion der Armatur 22 TX01 S002 wurde durch anschließende Wirkleistungsmessungen nachgewiesen.Meldekategorie
Meldekategorie N (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Bewertung
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung. Eine Gefährdung der Bevölkerung bestand nicht.