Meldepflichtige Ereignisse
Meldepflichtiges Ereignis im KKW Gundremmingen (KRB II), Block B: Auslösung Sammeleinfahren durch den Reaktorschutz im niedrigen Leistungsbereich beim Abfahren der Anlage
Datum des Ereignisses
07.01.2014
Beschreibung
Mit Meldung vom 10.01.2014 hat die Betreiberin des KRB II, Block B, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:Betriebszustand vor dem Ereignis:
AbfahrvorgangBeschreibung:
Zum Abfahren der Anlage werden im unteren Leistungsbereich Steuerstäbe von Hand eingefahren. Bei Unterschreitung von 8 % Neutronenfluss werden die Übergangsdetektoren automatisch eingefahren. Noch während die Übergangsdetektoren einfahren, unterschreitet der Neutronenfluss die 5-%-Marke und löst das automatische Einfahren der Anfahrdetektoren aus. Die Anfahrdetektoren erreichen einen relevanten Messpegel bevor die Übergangsdetektoren gänzlich eingefahren sind. Bei dieser Konstellation der Kerninstrumentierung löst der Reaktorschutz Abschaltung durch Steuerstabsammeleinfahren aus.Auswirkungen:
Auf Personen und Umgebung: Keine.Auf die Anlage: Das endgültige Abfahren durch Steuerstabsammeleinfahren von Hand wurde durch den Reaktorschutz im Sekundenbereich vorweggenommen. Dies hatte keine Auswirkungen auf den weiteren Abfahrvorgang.
Radiologische Auswirkungen: Keine.
Maßnahmen, Behebungen:
Keine.Meldekategorie
Meldekategorie N (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Bewertung
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung. Eine Gefährdung der Bevölkerung bestand nicht.