Meldepflichtige Ereignisse
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG): Mechanische Beschädigung des Leistungskabels der RDB-Deckelentlüftungsarmatur
Datum des Ereignisses
11.03.2015
Beschreibung
Mit Meldung vom 16.03.2015 hat die Betreiberin des KKG dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz folgendes Ereignis gem. § 6 AtomrechtlicheSicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:
Betriebszustand vor dem Ereignis:
RevisionBeschreibung:
Nach der Demontage des Stellantriebes inklusive Kabel wurde festgestellt, dass das Leistungskabel der Deckelentlüftungsarmatur YC10 S001 mechanisch beschädigt war.Der Stellantrieb wurde während des Abfahrvorganges der Anlage noch ohne Befund verfahren.
Auswirkungen:
Aufgrund des Schadensbildes kann nicht ausgeschlossen werden, dass die dauerhafte Störfallfestigkeit des Kabels während des Betriebes der Anlage nicht gegeben war.Maßnahmen, Behebung:
Austausch des Leistungskabels.Meldekategorie
Meldekategorie N (= Normal)
Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Bewertung
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung.