Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen (KRB II), Block B: „Tropfleckage im Bereich eines Anfahrdetektors (AD/UD-Lanze AD4)“
Datum des Ereignisses:
14.08.2013
Meldung des Betreibers:
Mit Meldung vom 19.08.2013 hat die Betreiberin des KRB II, Block B, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:
Betriebszustand vor dem Ereignis:
LeistungsbetriebBeschreibung:
Im Rahmen einer Begehung des Steuerstabantriebsraumes wurde am 14.08.2013 im Bereich des Anfahrdetektors AD4 eine Tropfleckage festgestellt. Analysen des Leckagewassers ergaben, dass es sich um Reaktorwasser handelt. Die festgestellte Tropfleckage am AD4 ist nicht absperrbar. Am 05.01.2014 wurde im Rahmen eines Kamerarundgangs des Steuerstabantriebsraumes eine Tropfleckage festgestellt. Nach Abfahren der Anlage wurde am 08.01.2014 erkannt, dass es sich um eine Tropfleckage im Bereich des Übergangsdetektors UD1 handelt. Auch hier handelt es sich um Reaktorwasser.Auswirkungen:
Auf Personen und Umgebung: Keine.Auf die Anlage: Durch die Tropfleckage keine.
Da es sich um eine nicht absperrbare Leckage handelt, wurde die Anlage jeweils betrieblich abgefahren.
Radiologische Auswirkungen: Keine.
Maßnahmen, Behebungen:
Prüfung der betroffenen AD/UD-Lanze (AD4) zur Verifikation der Tropfleckage. Danach Austausch der Lanze. Prüfung der betroffenen AD/UD-Lanze (UD1) zur Verifikation der Tropfleckage. Danach Austausch der betroffenen Lanze.Einstufung durch den Betreiber:
Meldekategorie ""N"" (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Aufsichtsbehörde:
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung. Eine Gefährdung der Bevölkerung bestand nicht.