Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen (KRB II), Block C: „Tropfleckage im Bereich eines Anfahrdetektors (AD/UD-Lanze AD4)“
Datum des Ereignisses:
10.12.2012
Meldung des Betreibers:
Mit Meldung vom 13.12.2012 hat die Betreiberin des KRB II, Block C, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:
Betriebszustand vor dem Ereignis:
LeistungsbetriebBeschreibung:
Im Rahmen einer Instandhaltungsmaßnahme wurde bei der Begehung des Steuerstabantriebsraumes im Bereich des Anfahrdetektors AD4 eine Tropfleckage festgestellt. Analysen des Leckagewassers ergaben, dass es sich um Reaktorwasser handelt. Die festgestellte Tropfleckage am AD4 ist nicht absperrbar.Auswirkungen:
Auf Personen und Umgebung: Keine.Auf die Anlage: Durch die Tropfleckage keine. Da es sich um eine nicht absperrbare Leckage handelt, wurde die Anlage betrieblich abgefahren.
Radiologische Auswirkungen: Keine.
Maßnahmen, Behebung:
Prüfung der betroffenen AD/UD-Lanze (AD4) zur Verifikation der Tropf-leckage. Prüfung der weiteren AD/UD-Lanzen ohne Befund. Austausch der AD/UD-Lanze (AD4).Einstufung durch den Betreiber:
Meldekategorie ""N"" (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Aufsichtsbehörde:
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung. Eine Gefährdung der Bevölkerung bestand nicht.