Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen (KRB II), Block B: „Funktionsstörung des 380-V-Einspeiseschalters der Notstromschiene 23 FU“
Datum des Ereignisses:
08.11.2012
Meldung des Betreibers:
Mit Meldung vom 12.11.2012 hat die Betreiberin des KRB II, Block B, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:
Betriebszustand vor dem Ereignis:
Leistungsbetrieb (Volllast)Beschreibung:
Im Rahmen der planmäßig am 8. November 2012 durchgeführten WKP 2 BW 10 SYS 91 PB TE wird der Kuppelschalter 23 BW06 H001 der 10-kV-Schiene um 11:16 Uhr ausgeschaltet. Die Notstromschiene 23 BW wird danach auslegungsgemäß auf das Reservenetz geschaltet. Bei Spannungswiederkehr geht der Niederspannungs-Leistungsschalter 23 CU20 G200 für ca. 300 ms „EIN“ und danach fehlerhaft wieder „AUS“. Dadurch war die über diesen Schalter versorgte 380-V-Niederspannungsschiene 23 FU spannungslos und somit die angeschlossenen Verbraucher nicht verfügbar.Auswirkungen:
Auf Personen und Umgebung:Keine
Auf die Anlage:
Durch das fehlerhafte Ausschalten des Leistungsschalters war die 380-V-Notstromschiene 23 FU für ca. 13 Minuten nicht versorgt. Verschiedene Armaturen des Durchdringungsabschlusses Hilfssysteme, die von dieser Schiene versorgt werden, waren somit für den Reaktorschutz nicht verfügbar. Die betroffenen Armaturen wären jedoch kurzfristig schließbar gewesen. Alle weiteren Redundanzen standen uneingeschränkt zur Verfügung.
Maßnahmen, Behebung:
- Quittieren des Schalters und damit Herstellen der Spannungsversorgung für die Niederspannungsschiene.- Freischalten der Hoch- und Niederdruckpumpe des Systems TH30.
- Tausch des betroffenen Einspeise-Leistungsschalters gegen einen geprüften Leistungsschalter.
- Durchführen der WKP als integrale Funktionsprüfung.
Einstufung durch den Betreiber:
Meldekategorie ""N"" (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Aufsichtsbehörde:
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung. Eine Gefährdung der Bevölkerung bestand nicht.