Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen (KRB II), Block B: „Fehler im Schaltanlageneinschub bei Ansteuerung des KOKA-Kühlschiebers 21 TH13 S108“
Datum des Ereignisses:
05.07.2012
Meldung des Betreibers:
Mit Meldung vom 09.07.2012 hat die Betreiberin des KRB II, Block B, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:
Betriebszustand vor dem Ereignis:
LeistungsbetriebBeschreibung:
Bei einer routinemäßigen Systemprüfung mussten in der Not- und Nachkühlkette der Redundanz 1 Armaturen per Handbefehl in ZU-Stellung gefahren werden. Hierbei hat eine von zwei in Reihe liegenden Armaturen die AUF-Stellung nicht verlassen. Nach Überprüfung der zugehörigen Schaltanlage konnte die Armatur durch Handbefehl ordnungsgemäß geschlossen werden. Die bei der Störung angezeigte Signalisierung lässt auf einen elektrischen Fehler in der elektrischen Schaltanlage schließen.Auswirkungen:
Auf Personen und Umgebung:Keine.
Auf die Anlage:
Im Anforderungsfall hätte die Armatur nicht geschlossen, jedoch hätte das Not- und Nachkühlsystem durch eine funktionierende gleichwertige Armatur uneingeschränkt zur Verfügung gestanden.
Maßnahmen, Behebung:
Der betroffene Schaltanlageneinschub wurde gegen einen geprüften getauscht.Einstufung durch den Betreiber:
Meldekategorie ""N"" (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Aufsichtsbehörde:
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung. Eine Gefährdung der Bevölkerung bestand nicht.