Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG): ""Kurzzeitige Unverfügbarkeit eines Einspritzwasserregelventils für die Dampferzeugerabschlämmung""
Datum des Ereignisses:
25.10.2011
Meldung des Betreibers:
Mit Meldung vom 28.10.2011 hat die Betreiberin des KKG, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:
Betriebszustand vor dem Ereignis:
LeistungsbetriebBeschreibung:
Im Rahmen der Normalisierung einer wiederkehrenden Prüfung des Sekundärkreisabschlusssignals in einer anderen Redundanz fiel dem Schichtpersonal auf, dass das Einspritzwasserregelventil 6RZ25 S002 der Dampferzeugerabschlämmung (Sekundärkreis) trotz bestehender Regelabweichung nicht gefahren ist.Auswirkungen:
Auf die Anlage: KeineRadiologische Auswirkungen: Keine
Maßnahmen, Behebung:
Der Schaltanlageneinschub mit dem nicht schaltenden Koppelrelais wurde kurzfristig gegen ein Reserveteil ausgetauscht.Einstufung durch den Betreiber:
Meldekategorie ""N"" (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Aufsichtsbehörde:
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung. Eine Gefährdung der Bevölkerung bestand nicht.