Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen (KRB II), Block C: „Abweichung vom spezifizierten Zustand am Startluftverteiler eines Dieselaggregates“
Datum des Ereignisses:
18.05.2011
Meldung des Betreibers:
Mit Meldung vom 19.05.2011 hat der Betreiber des KRB II dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgendes Ereignis gemäß § 6 der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:
Betriebszustand vor dem Ereignis
LeistungsbetriebBeschreibung
Aufgrund der Feststellungen am ZUNA-Diesel im Block B (siehe gleichlautendes ME) wurden vorsorglich die beiden Startluftverteiler am einzigen baugleichen Diesel 35GY40 im Block C inspiziert. Dabei wurde auf der A-Seite eine nicht vorhandene zentrale Schmierölbohrung in der Antriebswelle und der davor angebrachten Mitnehmerscheibe erkannt. Es gab keine Befunde an Bauteilen.Auswirkungen
Auf Personen und Umgebung: Keine. Auf die Anlage: Keine. Auf die Komponente: Die Verfügbarkeit war nicht beeinträchtigt, jedoch kann die nicht vorhandene Bohrung in der Antriebswelle und Mitnehmerscheibe die ausreichende Schmierung der dahinter angeordneten Bauteile des Luftverteilers beeinträchtigen.Maßnahmen, Behebung
Einbau der spezifizierten Antriebswelle und Mitnehmerscheibe in den Startluftverteiler auf der A-Seite. Kontrolle des Startluftverteilers auf der B-Seite, ohne Befund.Einstufung durch den Betreiber:
Meldekategorie ""N"" (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Aufsichtsbehörde:
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den sicheren Anlagenbetrieb und die Umgebung.