Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen (KRB II), Block B: „Abweichung vom spezifizierten Zustand am Startluftverteiler eines Dieselaggregates“
Datum des Ereignisses:
18.05.2011
Meldung des Betreibers:
Mit Meldung vom 19.05.2011 hat der Betreiber des KRB II dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgendes Ereignis gemäß § 6 der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:
Betriebszustand vor dem Ereignis
abgeschaltetBeschreibung
Zur Überprüfung des Startverhaltens wurden im Rahmen der Revision Startversuche unter verschiedenen Bedingungen durchgeführt. Dazu wurde das für diesen Betriebszustand nicht benötigte ZUNA-System freigeschaltet. Bei den Tests kam es zum Ausfall von einem der beiden Startluftverteiler (A-Seite). Bei der anschließenden Untersuchung wurde ein Befund am Antriebsstrang des Startluftverteilers festgestellt. Im Zuge der Inspektion erkannte man eine nicht vorhandene zentrale Schmierölbohrung in der ca. 50 mm langen Startluftverteiler-Antriebswelle.Auswirkungen
Auf Personen und Umgebung: Keine. Auf die Anlage: Keine. Auf die Komponente: Die Verfügbarkeit war nicht beeinträchtigt, jedoch kann die nicht vorhandene Bohrung in der Antriebswelle die ausreichende Schmierung der dahinter angeordneten Bauteile des Luftverteilers beeinträchtigen.Maßnahmen, Behebung
Einbau der spezifizierten Antriebswelle und Austausch der Bauteile mit Befund am 25GY40. Kontrolle des Startluftverteilers auf der B-Seite, ohne Befund.Einstufung durch den Betreiber:
Meldekategorie ""N"" (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Aufsichtsbehörde:
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den sicheren Anlagenbetrieb und die Umgebung.