Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Isar 1(KKI 1): „Arretierungsfehler bei der Handhabung einer Interimshülse zur Brennstabaufbewahrung“
Datum des Ereignisses:
03.03.2011
Meldung des Betreibers:
Mit Meldung vom 07.03.2011 hat der Betreiber des KKI 1 dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgendes Ereignis gemäß § 6 der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:
Betriebszustand vor dem Ereignis
LeistungsbetriebBeschreibung
Bei KKI 1 werden ausgebaute, beschädigte Brennstäbe zur Lagerung und späteren Entsorgung in sogenannte Interimshülsen verpackt. Diese Interimshülsen wiederum werden in Brennstabköchern gesammelt und im Brennelement-Lagergestell im Lagerbecken zwischengelagert. Am 03.03.2011 sollten 4 dieser Interimshülsen in der Kastenabstreifmaschine von einem Brennstabköcher in einen anderen Brennstabköcher umgeladen werden. Das zugehörige Greif- und Transportwerkzeug hängt hierbei am Hilfshub des Reaktorgebäudekranes. Beim dritten Umladevorgang löste sich der Verschlussstopfen von der Interimshülse und diese sackte 2-3m in den ursprünglichen Köcher ab. Der Stopfen der Interimshülse verblieb verriegelt am Greiferwerkzeug.Auswirkungen
- Keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Anlagenbetrieb.
- Ein Aktivitätsaustrag in das Lagerbecken war nicht festzustellen
Maßnahmen, Behebung
- Die betroffene Hülse wurde mit einem neuen Stopfen verschlossen
- Alle weiteren Umladevorgänge mit diesem Greif- und Transportwerkzeug werden bis zur Ursachenklärung eingestellt.
Einstufung durch den Betreiber:
Meldekategorie „N“ (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Aufsichtsbehörde:
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den sichern Anlagenbetrieb und die Umgebung. Der Umladevorgang findet unabhängig vom Reaktorbetrieb im Brennelement-Lagerbecken vollständig unter Wasser statt. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird die Einstufung des Betreibers bestätigt.