Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte
Meldepflichtiges Ereignis im KKW Gundremmingen (KRB II), Block B: „Herabfallen eines Fasses nach Versagen eines Adapterstückes“
Datum des Ereignisses:
05.06.2023
Meldung des Betreibers:
Mit Meldung vom 07.06.2023 hat die Betreiberin des KRB II dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:
Betriebszustand vor dem Ereignis:
Dauerhafter Nichtleistungsbetrieb
Beschreibung:
Im Rahmen von Rückbautätigkeiten wurden am 5. Juni 2023 im Reaktorgebäude Block B im Schleusenvorraum 2B02.53 ausgebaute Steuerelementantriebe zerlegt, gereinigt und in Rollsickenfässer verpackt. Bei transportvorbereitenden Reinigungsarbeiten kam beim Anheben des 562 kg schweren Fasses ein Adapterstück zwischen Kettenzug und Fassgreifer zum Einsatz. Zur Durchführung der Reinigungsarbeiten wurde das Fass um ca. 30 cm angehoben. Während des Reinigungsvorgangs versagte das Adapterstück. In der Folge fiel das Fass zu Boden, wodurch es zu einer Handverletzung des mit den Reinigungsarbeiten betrauten Mitarbeiters kam.
Auswirkungen:
Auswirkungen auf die Anlage und Umgebung: Keine.
Auswirkungen auf Personen: Handverletzung, Quetschung von vier Fingern der rechten Hand.
Maßnahmen, Behebung:
Vor Ort wurde eine umfangreiche Befundaufnahme durchgeführt. Verwendung eines Omega-Schäkels anstelle des Adapterstückes.
Einstufung durch den Betreiber:
Meldekategorie N (= Normal)
Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Aufsichtsbehörde:
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung.