Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen (KRB II), Block B: „Störung einer Unterzentrale der Brandmeldeanlage Block B“
Datum des Ereignisses:
13.06.2018
Meldung des Betreibers:
Mit Meldung vom 18.06.2018 hat der Betreiber des KRB II dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz folgendes Ereignis gemäß § 6 der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:
Betriebszustand vor dem Ereignis:
Dauerhafter NichtleistungsbetriebBeschreibung:
Block B befindet sich im dauerhaften Nichtleistungsbetrieb. Alle Brennelemente befinden sich im BE-Lagerbecken. Am 13.06.2018 wurde die jährlich wiederkehrende Sicht- und Funktionsprüfung der Brandmeldeunterzentrale 20 MF09 gemäß Prüfanweisung durchgeführt. Auf diese Brandmeldeunterzentrale sind alle Brandmelder des K4-Gebäudes (Notstromdieselgebäude Block B) aufgelegt. Um 10:49 Uhr sollte der Schwenkrahmen im Schrank der Brandmeldeunterzentrale 20 MF09 geschlossen werden. Dabei verhakte sich ein Kabelkanal (schwenkrahmenseitig) mit einer Lasche am Schrank, sodass sich der Schwenkrahmen nicht korrekt schließen ließ. Beim Versuch, dies zu beheben, kam es versehentlich zu einer leitenden Verbindung zwischen der 28-V-Sammelschiene und einem nicht isolierten Teil eines 5-V-Spannungswandlers. Die mit 5 V versorgten Baugruppen erhielten dadurch eine unzulässig hohe Spannung an ihrem Eingang und fielen aus. Die Unterzentrale 20 MF09 war daraufhin ohne Meldefunktion. Während der Unverfügbarkeit der Unterzentrale wurde durch die Feuerwehr im K4-Gebäude eine Brandwache gestellt.Auswirkungen:
Auf Personen und Umgebung: keineAuf die Anlage: keine
Auf die Brandmeldeunterzentrale 20 MF09: Die mit 5 V versorgten Baugruppen erhielten eine unzulässig hohe Spannung. Die Unterzentrale 20 MF09 war daraufhin ohne Meldefunktion. Ein Ansprechen der Brandmelder im K4-Gebäude wäre nicht an der Unterzentrale 20 MF09 sowie an der übergeordneten Kopfzentrale 20 MF01 gemeldet worden.
Maßnahmen, Behebung:
Austausch der defekten Baugruppen. Anschließend Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktion der Brandmeldeunterzentrale 20 MF09.Einstufung durch den Betreiber:
Meldekategorie ""N"" (= Normal)
Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Aufsichtsbehörde:
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung.